Viele offene Fragen – das hinterlassen die neuen Maßnahmen der Bundesregierung wegen des Coronavirus bei Unternehmern. „Gilt die Sechs-Personen-Regelung auch für mein Studio? Und unter welcher Voraussetzung können Kurse eine Veranstaltung sein?“ Diese beiden Fragen drängten sich jüngst Eva-Maria Flucher, Yogatrainerin und Betreiberin eines kleinen Yogastudios in Straden, auf. Denn: „Gilt die Sechs-Personen-Regelung, kann ich zusperren. Wir lieben unsere Kunden. Das ist wirtschaftlich aber nicht tragbar.“ Sie wandte sich an die Wirtschaftskammer Steiermark. Die Antwort dort: „Wir sind für Yogastudios nicht zuständig“, erzählt Flucher verwundert, weil sie doch seit Jahren Mitgliedsbeiträge bezahle.