Die Regierung - das gewohnte "Corona-Quartett" Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) - hat neue Einschränkungen verkündet, um der Zunahme der Covid-Infektionen Herr zu werden. Kurz sprach bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt nach einer Videokonferenz mit den Landeshauptleuten von einem "rot-weiß-roten Kraftakt", der nun notwendig sei. "Die Schritte sind unpopulär, aber notwendig", so Kurz.

Lockdown nicht explizit ausgeschlossen

Kurz geht weiterhin davon aus, dass eine Impfung gegen das Coronavirus im ersten Halbjahr 2021 verfügbar ist. Bis nächsten Sommer sollte man aus heutiger Sicht zur Normalität zurückkehren können, so der Regierungschef am Montagabend in der "ZiB1".

Einen Lockdown oder lockdown-ähnliche Situationen schloss Kurz nicht explizit aus. Es gebe viele Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen. Dort seien Schulen und Restaurants wieder geschlossen und es herrschten Ausgehverbote: "Das wollen wir in Österreich, wenn es irgendwie möglich ist, verhindern."

Die Maßnahmen im Detail

Folgende Einschränkungen treten mit Freitag, null Uhr in Kraft und gelten mindesten für vier Wochen.

Verschärfungen bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften

  • Ohne zugewiesene Sitzplätze: Obergrenze drinnen 6 Personen, draußen 12 Personen; betroffen ist "jede Form von Gruppenbildung", also etwa auch Fitnesskurse, Wandergruppen usw.
  • Bei allen Veranstaltungen mit mehr Personen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
  • Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Personen
  • Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen drinnen und draußen
  • Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen (außer bei ganztägigen Aus- und Weiterbildungen)
  • Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1000 drinnen, 1500 draußen

"Das gilt überall. Das betrifft das Restaurant genauso wie den Yoga-Kurs", sagte Kurz. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen in beruflicher Ausübung und Begräbnisse. Der private Wohnbereich ist aber vom Wirkungsbereich des Covid-Maßnahmengesetzesausgenommen. "Es gibt aber die dringende Empfehlung, sich dort daran zu halten."

Zudem appelliert die Regierung, vor allem zu "Halloween" und Allerheiligen, dass es keine Feiern gibt bzw. Friedhofsbesuche nur mit dem eigenen Haushalt und ohne große Familienfeste stattfinden sollen.

Verschärfungen in der Gastronomie

  • Maximal 6 Personen am Tisch (plus minderjährige Kinder)
  • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
  • Verpflichtendes Präventionskonzept bei Restaurants mit >50 Sitzplätzen (statt bisher 200)

Eine - vorab diskutierte - österreichweiten Vorverlegung der Sperrstunde ist vorerst vom Tisch; sie bleibt vorerst bei 1 Uhr früh.

Maßnahmen in Altersheimen

  • MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen
  • Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern
  • Einheitliche Regelungen für MNS-Pflicht für Personal und regelmäßige Screenings
  • Gesundheitschecks, Voranmeldung und MNS-Pflicht für Besucher
  • Hygiene- und Präventionskonzept für alle Einrichtungen verpflichtend

Zuletzt müssen Personen, die aus dem Ausland einreisen und in "körpernahen Berufen" arbeiten, verpflichtende Tests ablegen.

Zu den umstrittenen "Gesichtsschildern",die nicht dieselbe Schutzwirkung wie Masken haben, will Anschober noch die Ergebnisse einer Studie abwarten, bevor er eine Entscheidung trifft.