Vorschriften wegen Lärm: Gericht hebt Bescheid der BH Murau auf
Nach Anrainerbeschwerden wegen Lärmbelastung durch Fernheizwerk Neumarkt schrieb BH Murau Maßnahmen vor. Betreiber ging gegen Bescheid vor – mit Erfolg.
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Anrainer beschweren sich seit 2018 über Lärmbelastung durch das Fernheizwerk Neumarkt.
Die BH Murau hatte Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben, ein entsprechender Bescheid wurd vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben.
Ein Gutachten zeigte eine Lärmbelastung von maximal 28 Dezibel, was als nicht gesundheitsschädlich gilt.
Anrainer beklagen auch Staub- und Rußbelastung, hier laufen noch Messungen.
Betreiber betonen Investitionen in umweltfreundliche Technologien, was zu einer Reduzierung der Schallemissionen geführt habe.
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