So manche unterschätzen die rechtlichen Folgen dieses vermeintlichen Kavaliersdeliktes. Wer aus einem Wald unbefugt ein Geweih mitnimmt, gilt rechtlich als Wilderer. „Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht“ nennt sich das im Strafgesetzbuch. Bei einem Geweihdieb, der diese Woche im obersteirischen St. Marein-Feistritz erwischt wurde, kommt hinzu, dass auch noch Gewaltanwendung gegenüber einem Jäger im Spiel war, hier könnte es sogar zu einer Haftstrafe kommen.