Durch die Novelle im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz werden die bereits "bestehende Förderung der Versicherungsprämien für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen bzw. Weinkulturen und versicherbaren Ackerkulturen" auf "andere Schadereignisse wie Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle ausgeweitet".