Der Umbruch spielt sich auf der Straße ab: Die Grazer Rathauskoalition will die Regeln fürs Abstellen von Autos in den Kurzparkzonen bis Herbst ändern. Am Lenkrad sitzt Vizebürgermeisterin und Verkehrsreferentin Judith Schwentner (Grüne), sie steuert auf diese Änderungen zu:

Elektroautos: Besitzer eines E-Wagens müssen ja derzeit zwei Jahre lang keine Parkgebühr bezahlen (ab der Ausstellung des "Freifahrtscheines" durch die Behörde). Dieses Zuckerl wird man streichen, das sei so gut wie fix, bestätigt man im Büro Schwentner – denn angesichts der steigenden Zahl an Stromautos führe sich diese Regelung langsam ad absurdum. "2021 waren immerhin 16 Prozent aller zugelassenen Neuwagen in Graz elektrisch." Und: Auch Pendler aus dem Umland oder anderen steirischen Gemeinden parken derzeit gratis in Graz, auch das sei nicht wirklich im Sinne des Erfinders.

Strafhöhe: 24 Euro bei Vergehen nach der Gebührenordnung und 25 Euro nach der Straßenverkehrsordnung – mit diesen Strafhöhen sei Graz im Österreich-Vergleich viel zu niedrig unterwegs, lautet der Tenor im Rathaus. Also will man den per Gesetz möglichen Strafrahmen von maximal 36 Euro ausschöpfen – und zwar am liebsten auf Basis einer einheitlichen Regelung für ganz Österreich. Auch diesbezüglich ist man längst mit Ministerin Leonore Gewessler in Kontakt.

Ausweitung: Schwentner strebt sowohl eine räumliche Ausdehnung der Kurzparkzonen als auch eine Anhebung der Parkgebühren an. Das Problem: Die Grüne Zone ist mit 80 Cent pro 30 Minuten ausgereizt – das Parkgebührengesetz des Landes hat diesen Wert 2006 als Höchstgrenze festgelegt. Für eine weitere Erhöhung braucht es das Land als Beifahrer.

Anrainerstellplätze: Wenn man sowohl die Aufenthaltsqualität für Fußgänger als auch die Begrünung steigern will, läuft dies auf den Wegfall von Parkplätzen hinaus – und auf einen steigenden Parkdruck. Daher prüft die Stadt auch die Reservierung von Stellplätzen für Anrainer in der Innenstadt. Hierbei orientiert man sich laut Büro Schwentner einerseits an einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach das Reservieren von 20 Prozent der Plätze in einer Zone legitim sei – und andererseits an Wien: Mangels Bedarf bei Tageslicht habe man dort diese Anrainerplätze tagsüber etwa für soziale Dienste geöffnet.