In einem Musterverfahren hat der Oberste Gerichtshof einer Kundin Schadenersatz zugesprochen, da "Ertrag und Sicherheit" (E&S) sie falsch beraten hat. Ein Prozessfinanzierer macht nun allen Anlegern Hoffnung, verlorenes Geld wiederzusehen.

Konkret will der Prozessfinanzierer Advofin, der Anleger mit 15 Mio. Euro Schaden vertritt, gegen die britische Haftpflichtversicherung von "E&S" vorgehen. "Wir sehen damit für geschädigte Anleger gute Chancen, zumindest einen Großteil ihres Geldes zurückzubekommen", so Advofin-Vorstand Franz Kallinger am Freitag in einer Aussendung.

Dem "Kurier" (Donnerstag) hatte Kallinger gesagt, dass die Haftpflichtversicherung pro Vermittler und Jahr einen Schaden in Höhe von 1,6 Mio. Euro decken müsse. Wer sich dem entsprechenden Advofin-Sammelverfahren anschließen will, hat keine Kosten, muss aber im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe an den Prozessfinanzierer abtreten.

Die zu besten Zeiten rund 2.000 E&S-Vermittler will Advofin nicht klagen, da diese falsch geschult worden seien.

Der E&S-Masseverwalter schätzt den gesamten Schaden auf bis zu 220 Mio. Euro. Die E&S ging im August 2016 in Konkurs. Die Geschädigten haben im Schnitt 15.000 Euro in "Katzengold", also gefärbtes Metall, oder vermeintliche Krankenhausprojekte im arabischen Raum investiert. Die einzelnen Schadenssummen variieren aber stark, einzelne Anleger haben 200.000 Euro verloren, andere 5.000 Euro.

Die Ansprüche der Geschädigten verjähren wahrscheinlich Ende 2018. Laut Advofin haben bisher erst zehn Prozent der Anleger Forderungen angemeldet.

Der OGH stellte klar, dass "der Schaden des Anlegers bereits im Erwerb des ungewollten Finanzprodukts liegt". Die späteren Malversationen bei der deutschen EVVE (Europäische Vereinigung vereidigter Edelmetallberater) und Kursverluste bei den geschlossenen Fonds namens Shedlin können laut OGH (1 Ob 208/17w) dahingestellt bleiben, denn wenn der E&S-Berater seine Kundin über die Risiken der Veranlagungen aufgeklärt hätte, hätte sie nicht investiert.

(APA)