Chmelir, der sich seit fast 37 Jahren im Gefängnis befindet, macht mit der Klage eine Entschädigung für seine nicht erfolgte bedingte Entlassung geltend, die er erstmals 1993 beantragt hat. Chmelir verbüßt in Graz-Karlau eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im August 1989 war der wegen mehrfachen Raubes und Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte aus der Justizanstalt (JA) Karlau ausgebrochen. Zeitweise mit einer Frau als Geisel, die er innerhalb von zwei Tagen mehrmals vergewaltigte, wurde er nach eineinhalbwöchiger Flucht in Klagenfurt festgenommen.