Rascher als angenommen tritt das strengere Sozialunterstützungs-Gesetz in der Steiermark in Kraft: Bereits am 1. Februar. Es gibt natürlich eine Übergangsfrist, wer aber neu um das „Sozialgeld“ ansucht, erhält jedenfalls fünf Prozent weniger vom aktuellen Grundbetrag (bis zu 1229,89 Euro). Der neue Höchstsatz liegt bei 1168,40 Euro im Monat.
Sozialunterstützung
Wer wie stark betroffen ist: Strengere steirische Sozialhilfe startet ab 1. Februar
Die neue Sozialunterstützung tritt am 1. Februar in Kraft. Was sich ändert und was (noch) nicht. Ein Überblick über die neuen Regeln.
© Klz / Nicolas Galani