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„Nackt im Garten? Das ist im Fall des Falles eher ein Problem der Nachbarn“

Der steirische Jurist Christoph Bezemek über das Recht der Hausordnung im Fall einer weggewiesenen Dame aus der Therme Blumau. Und darüber, wo man im Sommer alle Hüllen fallen lassen kann.

Nackt in der Öffentlichkeit ist abseits von gekennzeichneten FKK-Bereichen oder im eigenen Garten kaum möglich.
© Asobe Stock/lettas/Stefan Gruber
Nackt in der Öffentlichkeit ist abseits von gekennzeichneten FKK-Bereichen oder im eigenen Garten kaum möglich.
Michael Kloiber
Leiter Steiermark-Ressort