Als die Bundesregierung in der Vorwoche ihr milliardenschweres Baupaket präsentierte, horchte man in der Steiermark auf. Ein Verfassungsgesetz soll den Ländern mehr Möglichkeiten bei der Einhebung einer Leerstandsabgabe einräumen. Genau das tut man südlich des Semmerings bereits seit Oktober 2022. Da trat die Novelle der Bau- und Raumordnung in Kraft, die den Gemeinden das Recht gewährt, eine Abgabe auf Zweitwohnsitze und leere Wohnungen einzuheben. Ziel: ungenutzten Wohnraum „mobilisieren“ und Spekulanten einbremsen.