„I hob sechs Menschen umbracht – jetzt bringt‘s ihr mi um. Mir san quitt.“ Mit diesen letzten Worten trat Franz Löcker am 14. Juli 1949 den Weg zum Galgen im Grazer Straflandesgericht an. Löcker, der letzte in der Steiermark zum Tode verurteilte Verbrecher, war wegen „meuchlerischen Raubmordes in sechs Fällen, wegen zweifachen Mordversuchs sowie versuchten und vollbrachten Raubes zum Tode durch den Strang“ verurteilt worden.

Kaum ein Jahr später, am 24. März 1950, fand im Wiener „Grauen Haus“, der Jusitzanstalt Josefstadt, die endgültig letzte Hinrichtung in Österreich statt. Johann Trnka wurde für den Mord an zwei Frauen verurteilt. Als Scharfrichter fungierte ein Kinogehilfe, der im Ständestaat Erfahrungen mit Hinrichtungen am Würgegalgen gesammelt hatte.

Todestrafe zwischen Abschaffung und Wiedereinführung

Kaiser Joseph II. schaffte 1787 die Todesstrafe erstmals ab und machte Österreich zu einem Vorreiter in Europa. Doch diese Phase der Aufklärung währte nicht lange, denn Kaiser Franz II. führte sie 1795 wieder ein. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden in Wien öffentliche Hinrichtungen zu makabren Schauspielen. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: Zwischen 1874 und 1914 wurden über 2.700 Todesurteile verhängt, aber nur 85 davon vollstreckt. Dies deutet auf eine ambivalente Haltung hin, die zwischen der Abschreckung durch die Todesstrafe und der Scheu vor ihrer Anwendung schwankte. Die letzte öffentliche Hinrichtung in Wien während der Monarchie gab es am 28. Mai 1868 auf einem Feld bei der Spinnerin am Kreuz am Wienerberg. Damals wurde der Tischlergehilfe Georg Ratkay wegen Raubmords gehenkt. 

1919 abgeschafft, ab 1933 wieder exekutiert

Nach dem Zerfall der Monarchie wurde die Todesstrafe 1919 neuerlich abgeschafft und dies im Bundesverfassungsgesetz verankert – mit einer Ausnahme: Es gab die Möglichkeit, in Krisensituationen das Standrecht zu verkünden. Dieses wurde 1933, nach einem Attentat auf Bundeskanzler Engelbert Dolfuß, wieder eingeführt. Nach den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen im Februar 1934 wurden eine Reihe von Todesurteilen nach dem Standrecht verhängt und 20 davon vollstreckt. 13 Aufrührer wurden nach dem Putsch der Nationalsozialisten und der Ermordnung von Dolfuß exekutiert. In Summe wurden während des autoritären Ständestaates bis 1938 44 von 141 Todesurteilen vollstreckt.

Während der Nazi-Zeit wurden 1184 Menschen in Österreich mit dem Fallbeil hingerichtet. 1945 wurde die österreichische Bundesverfassung wieder verlautbart und damit die Todesstrafe außer Kraft gesetzt, aber befristet zugelassen. Am 1. Juli 1950 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Erst 1968 beschloss der Nationalrat, die Möglichkeit zur Einrichtung von Standgerichten und anderen Formen einer Ausnahmegerichtsbarkeit aus der Bundesverfassung zu streichen. Artikel 85 B-VG lautet seither: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Was die Todesstrafen weltweit angeht, so zeichnet Amnesty International ein düsteres Bild. Im Jahr 2022 wurden mindestens 883 Hinrichtungen in 20 Ländern dokumentiert, was einen Anstieg um 53 Prozent gegenüber den mindestens 579 Hinrichtungen im Jahr davor bedeutet. Dies ist die höchste Zahl an Exekutionen, die Amnesty International in den letzten fünf Jahren verzeichnet hat. Die Länder mit den höchsten bekannt gewordenen Hinrichtungszahlen sind China (Tausende), Iran (mindestens 576), Saudi-Arabien (196), Ägypten (24) und die USA (18). Der (derzeit) letzte in den USA Hingerichtete ist nun Kenneth Smith, der am Donnerstagabend in Alabama mit Stickstoff getötet wurde.