„Bis heute hat niemand außer meinem Anwalt gewusst, dass ich die Brandstifterin bin. Ich möchte ein Geständnis ablegen und mich bei allen Opfern entschuldigen.“ Derart sorgte am Straflandesgericht jene Angeklagte für eine Überraschung, die das von ihrem Ex bewohnte Haus im September 2023 in Schutt und Asche gelegt haben soll. Die 55-Jährige gab zu, aus Ärger über das Beziehungsende das Feuer gelegt zu haben. Der Verteidiger sprach von einem „emotionalen Ausnahmezustand“ seiner Mandantin. Das Motiv für die Brandstiftung laut dem Anwalt: „Eine giftige Mischung aus Enttäuschung, Depression und Hass nach der Trennung.“

Rückblick: Der Brand hatte acht Feuerwehren mit mehr als 70 Einsatzkräften stundenlang beschäftigt, trotzdem fielen das Wohnhaus und die Nebengebäude den Flammen zum Opfer. Der Bewohner und seine Freundin blieben unverletzt, weil ein Nachbar rechtzeitig das Feuer entdeckt hatte.

Frau unter Verdacht

Schon bald fiel der Verdacht auf die frühere Partnerin des Mannes, doch diese leugnete bisher vehement alles. Staatsanwalt Hansjörg Bacher sprach von einer „eindeutigen Indizienlage“. Er ging davon aus, dass die Angeklagte von Graz nach Schadendorf (Bezirk Graz-Umgebung) gefahren ist, dort die Laube angezündet hat und mit dem Bus nach Hause gefahren ist. Als Indiz für ihre Täterschaft wertete der Ankläger auch die Tatsache, dass sie ihr Handy zu Hause gelassen hatte. „Man weiß aus Film, Funk und Fernsehen, dass über das Handy der Aufenthaltsort ermittelt werden kann.“

Der Verteidiger erklärte überraschend, seine Mandantin werde sich nun doch geständig verantworten. „Für sie war es die große Liebe“. Als der Mann das Verhältnis überraschend per WhatsApp beendete, sei sie in einen „emotionalen Ausnahmezustand“ geraten.

„Es gibt nur eine Frage: warum?“, interessierte Richter Andreas Lenz. Die Beschuldigte erzählte, dass sie in gesundheitlich schlechtem Zustand sei. „Ich wollte nur mit ihm reden“, meinte sie. Tatsächlich beobachtete sie ihn aber nur von Weitem, stellte fest, dass seine neue Freundin da war, legte Feuer und ging. „Wenn der Nachbar die beiden im Haus nicht gewarnt hätte, würden wir ein Mordverfahren haben“, hielt ihr der Richter vor.

„Voodoo-Rituale“

Dass die Tat geplant war, bestritt die 55-Jährige. Der Vorsitzende hielt ihr vor, dass sie mehrfach das Wetter in der Gegend gegoogelt hatte, ebenso Themen wie „Voodoo-Rituale“, „Reifen aufstechen“ und „Hexenrituale zur Partnerrückführung“. Das hatte nichts mit dem Vorfall zu tun, verantwortete sich die Frau, sie habe bei dem Haus nichts anderes gemacht, als ein wenig mit der Katze gespielt. „Das ist aber schon spooky – die Katze vom Ex streicheln und dann das Haus anzünden“, befand die beisitzende Richterin.

Das Urteil fiel am frühen Nachmittag: drei Jahre Haft wegen Brandstiftung, davon ein Jahr unbedingt (nicht rechtskräftig), drei Jahre Probezeit. Dazu Zuspruch an die Versicherungen (85.000 Euro).