Kai Gräber gehe deshalb davon aus, "dass man (...) hier auch anklagen wird und dementsprechend dann erhebliche Strafen wird erzielen können".

"Also ich erwarte mir eigentlich schon, dass es nicht bei dem Stand bleibt, den wir jetzt haben, sondern dass es durchaus Weiterungen hat, und zwar sowohl im Hinblick auf weitere Sportler (...) und andere Sportarten", betonte Gräber. "Wie weit es sich dann auf weitere Mediziner und Funktionäre erstreckt, werden die Ermittlungen zeigen", ergänzte der Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München.

Einblick in die Dopingrazzia

Gräber gab auch Einblick in die Dopingrazzia, die am vergangenen Mittwoch in Erfurt stattgefunden hatte und in deren Zuge "etwa 40 Blutbeutel" gefunden wurden: "Wir haben in einer Garage in Erfurt, in einem Kühlschrank, solche Blutbeutel in tiefgefrorenem Zustand befüllt sicherstellen können. Die sind auch mit Kürzeln versehen. Wir müssen jetzt Personen finden, denen diese Kürzel zugeordnet werden können", erläuterte der Staatsanwalt.

Laut Gräber seien dabei "andere Tarnnamen als bei den Sportlern, die festgenommen wurden", aufgetaucht. Deshalb gehe er davon aus, "dass es sich nicht nur auf diese fünf Sportler beschränkt". Neben den beiden Österreichern Max Hauke, der sogar mit der Nadel im Arm beim Blutdopen erwischt worden war, und Dominik Baldauf zählten auch der Kasache Alexei Poltoranin sowie die Esten Andreas Veerpalu und Karl Tammjärv zu den bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld festgenommenen Langläufern.

"Die Beweislage ist tatsächlich sehr erdrückend"

Man werde "alle rechtlich zulässigen Mittel ergreifen, DNA gegebenenfalls vergleichen zu können", um weitere in diese Blutdoping-Causa verwickelte Sportler identifizieren zu können, kündigte Gräber an. "Die Beweislage ist tatsächlich sehr erdrückend für die Beteiligten. Allein die Informationen, die im Vorfeld schon über die operativen Maßnahmen gewonnen werden konnten, sind sehr, sehr deutlich und geben eindeutige Hinweise auf das, was da passiert ist. Dazu kommen die Erkenntnisse, die aus dem Zugriff gewonnen werden konnten, die Sicherstellungen, also Beweismittel in Hülle und Fülle."

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.