In erster und zweiter Instanz wurde Hartberg die Lizenz für die höchste Spielklasse verwehrt. Sportlich hatten die Oststeirer mit dem Vizemeistertitel den Aufstieg geschafft. Und auch auf dem grünen Tisch wollten sich die Hartberger mit dem "doppelten Nein" des Senat 5 - der ist für die Lizenzvergabe zuständig - nicht zufrieden geben und gingen vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht.

Das konnte am Montag, wie eigentlich angekündigt, nicht entscheiden - das Zögern wurde positiv für Hartberg interpretiert. Zurecht - die Hartberger haben die Zusage für die höchste Spielklasse erhalten. Am Dienstagabend wertete das Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie Dr. Clemens Völkl (als von der Österreichischen Fußball-Bundesliga genannter Beisitzer) und Dr. Alexander Schoeller (Beisitzer für Hartberg) nach einer mündlichen Verhandlung den Fristverzug der Hartberger hinsichtlich der Ausgliederung des Spielbetriebs bis 15. März 2018 - anders als der Senat 5 und das Protestkomitee - als verbesserungsfähiges Kriterium. Die rückwirkende Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft wurde als ausreichend erachtet.

Hinsichtlich der finanziellen Verweigerungsgründe kam das Schiedsgericht ebenfalls zu einer anderen Entscheidung als die bundesligainternen Instanzen. Dabei wurden insbesondere die budgetären Nachweise für die Infrastruktur-Maßnahmen auf Basis zusätzlicher Erklärungen durch Hartberg anders bewertet. Möglich gemacht wurde das durch eine Garantie des Landes Steiermark, im Falle des Stadionumbaus 600.000 Euro zu übernehmen.

Eigenartig mutet der späte Zeitpunkt der Lizenzvergabe an, weil durch die Lizenzerteilung St. Pölten und Wiener Neustadt sich plötzlich in einer Relegation den zwölften Bundesliga-Platz ausspielen. Und das Hinspiel dieser Relegation ist bereits am Donnerstag.

Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits sagt über das Urteil: "Wir sind überrascht, dass das Ständige Neutrale Schiedsgericht entgegen bisheriger vergleichbarer Fällen auch durch die Berücksichtigung zusätzlicher Erklärungen durch den Klub an ders als die bundesligainternen Gremien entschieden hat. Wir warten die genauen Inhalte des schriftlichen Urteils ab und werden dann mit den Klubs notwendige Bestimmungsänderungen evaluieren."