Die Bundesliga betonte, dass die Sanktionierung unabhängig von dem laut Klub-Presseaussendung vom Mittwoch geplanten Sanierungsverfahren erfolgte. Der Klub habe mitgeteilt, dass der diesbezügliche Antrag bei Gericht noch nicht eingebracht worden sei.

"Bei dem sanktionierten Bestimmungsverstoß und der durch den Klub geplanten Eröffnung eines Sanierungsverfahrens handelt es sich um zwei verschiedene Sachverhalte, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Bei der Strafbemessung musste unabhängig von den Folgen eines allfälligen Insolvenzverfahrens insbesondere auch die Präventionswirkung berücksichtigt werden", sagt der Senat-5-Vorsitzende Thomas Hofer-Zeni in einer Aussendung. Protest kann eingebracht werden

Der Senat 5 hatte Austria Salzburg bereits Anfang Oktober wegen der vorübergehenden Nichterfüllung des genannten A-Kriteriums eine Strafzahlung von 20.000 Euro auferlegt. Der folgende Protest des Clubs wurde wegen Fristversäumnis zurückgeweisen.