Der Österreichische Fußballbund (ÖFB) hat zu den ab Sonntag geltenden Maßnahmen der Bundesregierung Stellung genommen.

Unter Absatz 3 "Kantine/VIP" ist zu lesen:

"Unseres Erachtens ist auch die Verabreichung von Speisen und Getränken weiter zulässig, zumal der Kantinen- und Vip-Klubbetrieb typischerweise kennzeichnender Bestandteil einer Fußballveranstaltung ist. Wesentlich wäre hier jedoch, dass die Verabreichung von Speisen und Getränken nur an zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen zulässig ist. An einem Tisch dürfen jedoch nur max. 6 Personen Platz nehmen. Von sämtlichen Personen – auch vom Personal in der Kantine – ist stets ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich auf den Sitzplätzen in der Kantine kann der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden. Umfasst die Kantine mehr als 50 Personen ist ein Covid-Beauftragter zu bestellen. Bei der Organisation des Kantinenbetriebs ist immer zu beachten, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken aus Imbissständen, auch zur Abholung bzw. Mitnahme, wäre unseres Erachtens erlaubt."

Der ÖFB weist aber auch darauf hin, dass dieser Überblick "rechtlich nicht verbindlich ist. Die finale Entscheidung wird stets von der örtlich zuständigen Behörde getroffen. Wir würden Euch daher dringend empfehlen, im Vorfeld mit den zuständigen Behörden Rücksprache zu halten."

Die gesamte Übersicht des ÖFB.