Es seien zwei Strafanzeigen gegen den Franzosen eingegangen, berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde.

Anlass für diese waren aber nicht das Steak als solches, sondern die obszönen und beleidigenden Kommentare, die der Bayern-Profi anschließend via Social Media gegen seine Kritiker verbreitet hatte. Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den Ausfällen Riberys nicht der Fall.

Über die offiziellen Social-Media-Kanäle des französischen Fußballprofis waren Anfang des Jahres obszöne Beleidigungen verbreitet worden - als Reaktion auf Kritik an einem mit Blattgold verzierten Steak, das dem 35-Jährigen bei einem Restaurantbesuch serviert worden war. Der Club sprach daraufhin eine hohe Geldstrafe für Franck Ribery aus.