Zum Start in die Frühjahrs-Saison gibt es wieder mehr Rad-Fahrer auf den Straßen. Dabei müssen viele Verkehrs-Regeln eingehalten werden.
Gegen die Einbahn fahren
Rad-Fahrer dürfen nicht in jedem Fall gegen die Einbahn fahren. Gegen die Einbahn darf man nur fahren, wenn das auf einer Verkehrs-Tafel angezeigt wird. In Wohn-Straßen dürfen Rad-Fahrer nur im Schritt-Tempo gegen die Einbahn fahren.
Eine Einbahn-Straße ist eine Straße, die nur in eine vorgegebene Richtung befahren werden darf. Die Fahrt-Richtung wird auf dem Verkehrs-Schild durch einen Pfeil vorgegeben.
Zebrastreifen
Der Rad-Fahrer darf den Zebrastreifen nicht im Fahren überqueren. Er hat dabei auch keinen Vorrang gegenüber dem Auto-Fahrer. Wer mit dem Rad über einen Zebrastreifen fährt, muss sogar eine Strafe bezahlen.
Fahrrad-Fahren nebeneinander
Rad-Fahrer dürfen auf bestimmten Straßen nicht nebeneinander fahren. Das sind zum Beispiel Straßen mit Schienen oder Vorrang-Straßen. Es gibt aber Ausnahmen. Erlaubt ist das Nebeneinander-Fahren nur auf Straßen, auf denen eine Höchst-Geschwindigkeit von 30 km/h gilt. Das ist aber nur erlaubt, solange man keinen anderen gefährdet oder behindert.
Telefonieren
Nur mit Hilfe einer Freisprech-Einrichtung ist das Telefonieren am Fahrrad erlaubt.
Kopfhörer
Musik hören mit Kopfhörern am Fahrrad ist erlaubt. Laut Straßenverkehrs-Ordnung muss man aber darauf achten, dass man das Verkehrs-Aufkommen rundherum mitkriegt.
Alkohol
Wenn man alkoholisiert mit dem Rad fährt, bekommt man eine Strafe. Es kann auch passieren, dass man den Führerschein verliert. Ein Alkohol-Pegel von bis zu 0,8 Promille ist erlaubt.
Ausrüstung
Ein Fahrrad muss richtig ausgerüstet sein. Dazu gehören eine Klingel, 2 Bremsen und ein weißes Vorder-Licht. Das Rück-Licht muss rot sein und darf auch blinken.
Das Rad braucht auch 2 Strahler. Ein Strahler muss weiß sein. Der soll nach vorne gerichtet sein. Der zweite Strahler soll rot sein und nach hinten wirken. Auf den Pedalen des Rades und den Rad-Speichen müssen gelbe Strahler angebracht sein.
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