Seit heute (1. Februar) gelten Neuerungen bei der Grazer Sozial-Card. Nun haben auch Personen Anspruch auf eine Sozial-Card, die einen Bescheid über Wohn-Unterstützungs-Zahlungen des Landes Steiermark haben.

Damit will die Stadt Graz noch mehr Einwohner unterstützen. Zum Beispiel auch Menschen mit Arbeit, die aufgrund der Teuerungen finanzielle Probleme haben. Dies hat die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) angekündigt.

Bisherige Voraussetzungen

Personen, die eine Sozial-Card beantragen, müssen 6 Monate durchgehend in Graz gemeldet sein. Zusätzlich mussten sie bisher von den GIS-Gebühren befreit sein. Als GIS-Gebühren werden die Gebühren für das österreichische Fernsehen und Radio (ORF) bezeichnet. 

Voraussetzungen ändern sich ab 1. Februar

Seit heute (1. Februar) können auch Personen die Sozial-Card beantragen, wenn sie von der GIS nicht befreit sind. Diese Personen benötigen dann eine Wohn-Unterstützungs-Zahlung des Landes Steiermark, um Anspruch auf eine Sozial-Card zu haben.

Finanzielle Hilfen

Mit der Sozial-Card kann man viele finanzielle Hilfen bekommen. Personen mit einer Sozial-Card zahlen beispielsweise in einigen Bereichen weniger Gebühren. Ebenso sind die Tickets für die öffentlichen Verkehrs-Mittel günstiger. Es gibt zahlreiche weitere Hilfen mit der Sozial-Card.