"Wer den Makler bestellt, soll ihn zahlen - das ist in der Regel der Vermieter", sagt Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske. Ab 1. Juni gilt in Deutschland das Bestellerprinzip - wer MaklerInnen beauftragt, zahlt - also die Vermieter. "Was in Deutschland geht, wird doch auch wohl bei uns möglich sein", fordert Kaske. Der Wirtschaftsminister müsse tätig werden und das Maklergesetz und die Immobilienmakler-Verordnung ändern.

"Wer eine Wohnung sucht, muss einen teuren Weg gehen", sagt Kaske. "Für die Vermittlung muss tief in die Tasche gegriffen werden. Gerade für junge Menschen, die auf ihrer ersten Wohnungssuche sind, ist das eine enorme finanzielle Belastung."

Eine IFES-Studie aus 2014 im Auftrag der AK zeigt: Von einem Makler vermittelte private Mietwohnungen sind deutlich teurer. Außerdem klären sie Mieter regelmäßig nicht so auf, wie sie müssten. Neun von zehn Altbau-Mieter wurden über gesetzliche Mietregelungen nicht informiert. Und das bei horrenden Maklerprovisionen - Mieter zahlten im Schnitt knapp 1.700 Euro.

"Das ist unfair"

Auch ein AK-Altbaumietzins-Check vom Frühjahr 2014 ergab: Wer eine von einem Makler vermittelte befristete Wohnung bekam, hatte einen um knapp drei Viertel teureren Mietzins als erlaubt. "Makler vermitteln sehr oft Mietverträge mit unrechtmäßig überhöhten Hauptmietzinsen und somit ist auch die verlangte Provision überteuert", kritisiert Kaske.

"Die Makler sind dem Vermieter und auch dem Mieter verpflichtet. Aber die Realität ist: Sie arbeiten für den Vermieter und kassieren vom Mieter", kritisiert Kaske. "Was bekommen die Mieter? Unzureichende Informationen. Das ist unfair. Makler handeln im Auftrag der Vermieter und sollen auch von ihnen bezahlt werden", verlangt der AK-Präsident. Für die Mieterinnen und Mieter bedeute das eine ordentliche Entlastung, vor allem für junge Wohnungssuchende: zwei Monatsmieten plus Betriebskosten plus Umsatzsteuer für unbefristete oder auf über drei Jahre befristete Mietverträge.

Daher verlangt Kaske: "Die Maklerprovision muss für Mieter gestrichen werden." Ab 1. Juni gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. "Was in anderen Ländern geht, darf in Österreich keine 'Zukunftsmusik' bleiben. In den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Irland und Norwegen beispielsweise zahlen die Mieter auch keine Maklerprovision", bekräftigt Kaske.