Eine altbekannte Forderung, ein neues Konzept: Die SPÖ legte erste Details zu der von ihr geforderten Erbschaftssteuer vor. Nach dem Modell soll ein Freibetrag in der Höhe von einer Million Euro gelten, für alles, was darüber hinausgeht, sollen Steuern anfallen. Der SPÖ schweben dabei mehrere Stufen vor, von 20 Prozent bis 35 Prozent ab einem Wert von mehr als zehn Millionen – eine automatische Anpassung der Stufen an die Inflation ist vorerst nicht geplant. Dabei sollen alle Erbschaften und Schenkungen der vergangenen 30 Jahre zusammengerechnet werden. Rückwirkend soll die Regelung allerdings nicht gelten, gezählt werden soll, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

Für Erbschaften unter einer Million Euro soll im Gegenzug die Grunderwerbssteuer wegfallen, die derzeit bei geerbten Immobilien zu entrichten ist. Eine Erleichterung für „Häuslbauer“, betont die SPÖ. Auch Eigenheime, in denen der Erbe seinen Hauptwohnsitz hat, könnten von der Steuer ausgenommen werden, heißt es gegenüber der Kleinen Zeitung. Bei Betrieben sollen ebenso andere Regeln gelten: Ähnlich wie in Deutschland sollen 85 Prozent des Wertes steuerfrei bleiben, sofern der Betrieb für mindestens fünf Jahre weitergeführt wird und Mitarbeiter beschäftigt bleiben.

Administrativer Aufwand geringer als bei Vermögenssteuer

„Ganz allgemein halte ich eine Erbschaftssteuer für eine gute Idee“, meint Wifo-Ökonomin Margit Schratzenstaller, ohne Bezug auf den konkreten Vorstoß der SPÖ zu nehmen. Im Gegenzug müsse es allerdings steuerliche Entlastungen in anderen Bereichen geben. Im Vergleich mit einer – ebenfalls von der SPÖ geforderten – Vermögenssteuer sei eine Erbschaftssteuer „auf jeden Fall die bessere Option“. Denn der Wert eines Erbes müsste nur einmalig berechnet werden, der Wert eines bestehenden Vermögens immer wieder – ein viel höherer administrativer Aufwand.

Aber: Beliebt ist die Idee einer Erbschaftssteuer in der Bevölkerung nicht unbedingt. „Die Leute können oft nicht beurteilen, ob sie betroffen wären“, sagt Schratzenstaller. Durch gezielte Information könnte man die Akzeptanz allerdings erhöhen, ist die Ökonomin zuversichtlich.
Neu wäre eine Erbschaftssteuer nicht: Ein seit Jahrzehnten gültiges Modell wurde 2007 vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die Höchstrichter sahen eine massive Ungleichbehandlung von Geldvermögen und Immobilien, deren Wert mittels veralteter Einheitswerte berechnet wurde. Die SPÖ sprach sich damals dafür aus, das Gesetz zu „reparieren“, die ÖVP hatte schon im Wahlkampf eine Abschaffung versprochen – und setzte sich innerhalb der Koalition durch.

Seither fordert die SPÖ regelmäßig eine Wiedereinführung. Auch nach der kommenden Nationalratswahl sollen vermögensbezogene Steuern Koalitionsbedingung sein. Wie erfolgreich man dabei sein wird, ist allerdings fraglich: ÖVP, FPÖ und Neos lehnen Erbschaftssteuern ab.