"Das ist keine Frage der Gerichte, sondern des Respekts vor den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen der Republik." Mit diesen Worten erklärte die Bundespräsidentschaftskanzlei die Entscheidung Alexander Van der Bellens, den Ermittlungen wegen Ehrenbeleidigung gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl keine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft erteilen. Dienstagnachmittag mit. Kickl hatte in seiner Rede am politischen Aschermittwoch in Ried im Innkreis das Staatsoberhaupt "Mumie" und "senil" genannt.

Standardprozedere

Die Staatsanwaltschaft Ried leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Nachdem ein bei der Veranstaltung anwesender Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Bericht verfasst hatte, richtete die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundespräsidenten, ob er in der Causa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, was in einem derartigen Fall vom Gesetz so vorgesehen ist.

Dazu werde der Bundespräsident aber keine Ermächtigung erteilen, wie es in der schriftlichen Stellungnahme der Präsidentschaftskanzlei weiter hieß. Van der Bellen begründete das damit, dass es Aufgabe der Politik sei, "dem Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu dienen und für Sicherheit und Wohlstand zu sorgen". Und dies gelinge am besten, "wenn Politiker miteinander und auch mit den Institutionen des Staates respektvoll umgehen", anstatt einander zu beleidigen.