Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in Österreich ihre Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt etwas reduzieren und einen Teil des Lohnunterschiedes durch das Altersteilzeitgeld ausgeglichen bekommen, ohne Pensionsantritte zu verlieren. Manche Arbeitgeber nutzen dieses Modell aber, um Teile ihrer Belegschaft de facto früher in die Pension zu schicken. Das will die Regierung nun nicht mehr fördern, wie sie nach ihrer Klausur in Mauerbach bekannt gab.