Die Bundesregierung beeinsprucht von ihrer Klausur in Mauerbach aus das neue burgenländische Raumplanungsgesetz - erneut, wie mehrere Medien aus Regierungskreisen erfahren haben. Begründet wird das unter anderem damit, dass die in der vergangenen November beschlossenen Novelle enthaltene höhere Windkraft- und Photovoltaik-Abgabe Bundesinteressen gefährdet.

Das burgenländische Raumplanungsgesetz hatte bereits im Februar 2021 wegen der erwähnten Abgabe für einen Einspruch der Bundesregierung gesorgt. Man einigte sich dann aber auf einen Maximalbetrag. Im November 2022 novellierte der burgenländische Landtag das Gesetz jedoch und erhöhte die Maximalbeträge deutlich. Für Betreiber von PV-Anlagen sollte nun ein Maximalbetrag von 6.500 Euro pro Hektar statt 1.400 Euro gelten und für Windkraftanlagen maximal 17.600 Euro pro Megawatt, statt 3.000 Euro.

"Exorbitante Erhöhung" der Erneuerbaren-Abgaben

Diese "exorbitante" Erhöhung konterkariere aber die österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Ziele "in höchstem Ausmaß", hieß es dazu aus der Regierung. Die Abgabe stehe "im starken Gegensatz" zum Regierungsprogramm, das das Ziel verfolge, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Diese schwerwiegenden Bedenken würden daher den Einspruch gemäß § 9 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F-VG) rechtfertigen.

Im Umweltministerium sprach man von einer "willkürlichen Erhöhung", die im Gegensatz zum 2030-Ziel stehe und die Planungssicherheit gefährde. Eine Landesabgabe ohne Begründung zu erhöhen, während bereits eine Erlösabschöpfung auf erneuerbare Energien beschlossen wurde, konterkariere dieses Ziel. Mit Blick auf Russland seien Bund und Länder viel eher gefordert, den Ausbau erneuerbarer Energieversorgung zu forcieren und mögliche Hürden aus dem Weg zu räumen, wurde weiters betont.

Der burgenländische Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hatte bei der Präsentation im November erklärt, es handle sich bei der Abgabe um einen "Fairnessbeitrag", den die Produzenten erneuerbarer Energien leisten sollen, da sie in der Energiekrise Gewinne einfahren würden. Das Geld fließt in den Sozial- und Klimafonds des Landes. Der tatsächlich zu bezahlende Betrag wird per Verordnung festgelegt.