Die ÖVP-Inseratenaffäre lässt die Wogen zwischen der Partei und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hochgehen. Diese hatte im Zuge ihrer Ermittlungen das Bundeskanzleramt aufgefordert, sämtliche Daten aus elektronischen Postfächern und von Laufwerken von einer relativ große Gruppe an Beschäftigten zu übermitteln. Konkret geht es um alle jene, die in der Amtszeit von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (Dezember 2017 bis Oktober 2021) im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation tätig waren. Das dürfte rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Eine entsprechende Anordnung wurde dem Kanzleramt am 16. August zugestellt.