Für Vertriebene aus der Ukraine gilt mit heutigem Beschluss des Parlaments: Während der Fortdauer der kriegerischen Handlungen gilt Österreich als der Mittelpunkt ihrer Lebensintereressen, und sie bekommen auch die Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zuerkannt. Die Ansprüche auf Familienbeihilfe werden rückwirkend ab März ausbezahlt.

Spontan wurde Anfang des Jahres der Status der "Vertriebenen" für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine aus der Taufe gehoben, um ihnen ein schnelles Ankommen und Arbeiten zu ermöglichen. Viele Folgefragen waren jedoch nicht gelöst. 

Im Gegensatz zu Asylberechtigten und "Subsidiär Schutzberechtigten" mit dauerhafter Aufenthalts- und daher Arbeitserlaubnishatten Vertriebe aus der Ukraine bisher keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, weil sie als Gruppe im Gesetz nicht vorgesehen waren.

Sie bekamen die "blaue Karte" und damit die Arbeitserlaubnis. Bei Annahme eines Jobs verloren sie jedoch die Grundversorgung, ebenso wie diverse Gratisleistungen, zum Beispiel in Bezug auf die Versorgung ihrer Kinder in Kindergarten oder Schule. Anspruch auf Familienbeihilfe, etc. hatten sie jedoch nicht. Eine finanzielle Doppelmühle – viele von ihnen konnten sich die Annahme eines Jobs schlicht nicht leisten. Auch das finanzielle Überleben in der Grundversorgung selbst, ohne zusätzliche Einkünfte aus einem Job, war kaum möglich.

Ein Gutachten, das vom Innenministerium beauftragt wurde,bestätigt indes, das Vertriebene aus der Ukraine in Österreich anders behandelt werden dürfen als Menschen aus anderen Ländern, die ebenfalls kein formales Asylverfahren durchlaufen bzw. abgeschlossen haben, weil die Ausgangssituation eine andere ist: Sie haben als Vertriebene schon zum Zeitpunkt des Betretens unseres Staatgebietes "ex lege" einen Aufenthaltstitel, und zwar, das wird mit dem heutigen Beschluss noch einmal klargestellt, "zumindest für die Zeit des bewaffneten Konflikts in der Ukraine", für die der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen grundsätzlich in Österreich angenommen wird.

Rückzahlung an Pflegerinnen & Co

Unter Tagesordnungspunkt 3 wird heute die Reparatur beschlossen. Außerdem wird beschlossen, dass die Familienbeihilfe an in Österreich lebende EU-Ausländer mit Familie im Ausland nachbezahlt wird, nachdem der EuGH festgestellt hatte, dass die Indexierung der Familienbeihilfe rechtswidrig ist.

Österreich hatte in Österreich lebenden Menschen weniger Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn ihre Kinder in EU-Staaten leben. Betroffen davon waren insbesondere viele 24-Stunden-Betreuungskräfte aus der Slowakei, Tschechien, Rumänien, etc. 

Die Nachzahlungen erfolgen automationsunterstützt, soweit auf Grund der im Familienbeihilfenverfahren vorhandenen Daten eine Auszahlung durchführbar ist. Ist mangels Vorliegen von Daten keine Auszahlung durchführbar, ist ein Antrag zu stellen.

"Außergewöhnliche Hilfsbedürftigkeit"

In der Begründung zur Ausweitung der Familienbeihilfe auf Vertriebene aus der Ukraine heißt es, diese haben "ein ex lege wirksames, vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet bis 3. März 2023, das heißt sie erwerben sofort und kollektiv vorübergehender Schutz, ohne dass eine individuelle Prüfung vorgenommen werden muss."

Und weiter: "Ihr begrenzter Aufenthalt in Österreich dient lediglich der Überbrückung der akuten Gefährdungssituation und ist auf eine möglichst baldige Rückkehr in die Heimat Ukraine ausgerichtet. Vertriebene stellen daher eine besondere Gruppe von Fremden dar, deren außergewöhnliche Hilfsbedürftigkeit spezielle (kurzfristige) finanzielle Unterstützung erfordert. Diese Kurzfristigkeit umfasst dabei nicht nur die Dauer des Aufenthalts in Österreich, sondern auch die Notwendigkeit, sich in kürzester Zeit in Österreich zurechtfinden zu müssen. Diese fehlende Möglichkeit sich auf den Aufenthalt in Österreich systematisch und praktisch vorbereiten zu können, ist eine Folge des für viele überraschenden Angriffs Russlands.

Verschärft wird diese Notlage durch den Umstand, dass es sich aktuell vorwiegend um Frauen und Kinder handelt, die in Österreich Schutz finden. Gerade die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und das Ziel, diesen möglichst schnell ein stabiles und sicheres Umfeld zu bieten, macht die Situation von ukrainischen Vertriebenen besonders herausfordernd."

Erleichterung

Hilfsorganisationen wie "Steiermark hilft" und SOS-Kinderdorf zeigen sich erleichtert. "Das macht vieles leichter", so Ulrike Krawagna von "Steiermark hilft". SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser: Mit bisher nur knapp über 400 Euro für eine Mutter mit zwei Kindern war ein Auskommen nicht möglich." Dieser Schritt sei ganz wichtig gewesen, um die Kinder und Mütter aus der bitteren Armut zu holen.

Seit Kriegsbeginn sind rund 79.000 vertriebene Ukrainer in Österreich registriert worden, der Großteil Frauen und Kinder.  Es seien "primär Mütter und ihre Kinder, die fliehen müssen und in Österreich Schutz finden", betonte Familienministerin Susanne Raab (ÖVP). "Im Sinne der Nachbarschaftshilfe sind wir in Europa besonders gefordert zu unterstützen. Der Bezug von Familienleistungen ist dabei ein notwendiger und wichtiger Schritt." "Für Familien, die aus diesem grausamen Krieg vertrieben worden sind, ist diese Leistung eine wichtige zusätzliche Unterstützung, um die notwendigen Ausgaben stemmen zu können", meinte auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Es handle sich um "ein weiteres Zeichen der Solidarität".

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR ortete eine wichtige Entscheidung gegen Kinderarmut. Erleichtert zeigten sich auch die Caritas - dies sei "gerade in Zeiten einer Rekordinflation und einer massiven Teuerungswelle ein wichtiger Schritt", meinte etwa Klaus Schwertner, geschäftsführender Caritasdirektor der Erzdiözese Wien, in einer Aussendung. Gefordert wurden ähnliche Verbesserungen für subsidiär Schutzberechtigte.