Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Freitag ein 39-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Staatsanwalt Julius Heidinger hatte ihm vorgeworfen, beim Contact Tracing falsche Angaben gemacht zu haben, als er an Corona erkrankt war und von den Behörden über seine Kontaktpersonen befragt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.