Auf den "massiven Ausbau" der kostenlosen Testmöglichkeiten auf das Coronavirus hat am Montag Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hingewiesen. Mit den vorsichtigen Öffnungsschritten schaffe man "wieder erste Perspektiven", aber angesichts der Ausbreitung von Mutationen würden diese "auch verschärfte Schutzmaßnahmen" erfordern. Dazu würden die Tests zählen.

Künftig ist eine kostenlose Covid-19-Testung neben den mehr als 400 Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden (Anmeldung und Information: www.oesterreich.gv.at) auch in vielen Apotheken und Betrieben möglich, betonte Anschober. Bis zum 22. Februar soll das Angebot an Test-Apotheken (www.apothekerkammer.at) weiter in ganz Österreich "massiv verstärkt" werden. Ziel sei es, so vor allem Regionen abzudecken, in denen es bisher kaum oder nur schwer erreichbare Testmöglichkeiten gab.

Kostenersatz

Ab dem 15. Februar gibt es für Antigen- oder PCR-Testungen in Betrieben einen Kostenersatz von zehn Euro pro durchgeführtem Test. Auch betriebsfremde Personen wie Angehörige, Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umliegender Betriebe können dabei getestet werden. Die Förderung kann auch für diese Personen beantragt werden. Somit werden auch die Betriebe zu Testzentren in den Regionen, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.

Zugänge zur Screening-Datenbank, um Ergebnisse einmelden zu können, bekommen teilnehmende Betriebe (Registrierung unter www.wko.at) mit über 50 Beschäftigten. Für kleinere Unternehmen wird dies in Kooperation mit Ärzten durchgeführt. Eine Kooperation mit Apotheken oder Rettungsdienstorganisationen ist ebenfalls möglich.

Das Ministerium wies darauf hin, dass Personen mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben und durch einen Anruf bei 1450 oder beim Hausarzt eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen sollen. Alle negativen Ergebnisse von PCR- oder Antigen-Tests, die im Rahmen von behördlichen Settings und damit von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden, zählen als Zutrittstests.