Die türkis-grüne Regierung straffte vergangene Woche die Zügel im Kampf gegen das Corona-Virus und verkündete neue Restriktionen. Seit heute sind die neuen Regelungen in Kraft. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe die Verschärfungen bereits mit Ende des Sommers umsetzen wollen, wie er gestern gegenüber der Zeitung „Österreich“ erklärte. Gescheitert sei das an den Grünen. Ein Überblick darüber, was ab heute anders ist.

Gastronomie

An den Anblick von Gastro-Personal mit Mund-Nasen-Schutz haben wir uns wieder gewöhnt. Ab heute müssen wir es ihnen gleich tun. Gäste sind verpflichten, am Weg ins das Lokal oder zum WC eine Maske zu tragen, erst am Platz darf sie abgenommen werden. Pro Tisch dürfen maximal zehn Personen sitzen. Die Sperrstunde bis ein Uhr früh gilt auch für geschlossene Gesellschaften.

Einkaufen

Nicht nur in Supermärkten muss Maske getragen werden, auch beim Einkaufen in Einkaufszentren und auf Märkten im Freien. Auch Publikums- und Fachmessen dürfen nur maskiert besucht werden, egal, ob der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden kann.

Private Feiern

Hier ist einiges anders. „Nicht professionell organisierte Veranstaltungen“, die in Innenräumen und ohne gekennzeichnete Sitzplätze stattfinden, müssen deutlich kleiner ausfallen. Maximal zehn Personen sind zugelassen. Das Gesundheitsministerium zeigt sich streng, denn damit sind alle „sozialen Aktivitäten in Gruppen“ in geschlossenen Räumen gemeint, die „zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung“ dienen. Somit sind neben Feiern auch Hochzeiten betroffen, statt 50 sind nur noch zehn Gäste erlaubt. Auch Spieleabende und Schulungen sind betroffen. Für Beerdigungen gilt die Einschränkung nicht. Wer im Freien als Gruppe zusammenkommt, hat es leichter. Hier gilt eine Höchstgrenze von 100 Personen.

Öffentliche Veranstaltungen

Höhere Besucherzahlen sind bei professionellen Veranstaltungen erlaubt. Finden diese drinnen statt, gilt ein Limit von 1500 Personen, im Freien sind es 3000. Voraussetzung sind jedoch fixe Sitzplätze und ein eigenes Sicherheitskonzept. Ein eigener Covid-19-Beauftragter ist jedoch bereits ab 200 Gästen zu bestellen. Können die Abstände dennoch nicht eingehalten werden, muss auch am Sitzplatz Maske getragen werden. Bewilligungspflichtig sind Veranstaltungen in geschlossen Räumen ab 500 Personen, im Freien liegt die Grenze bei 750.

Sport

Die „Maximal-zehn-Personen“-Regel wirkt sich auch hier aus, Yoga-Kurse, Zumba-Klassen und sonstige sportliche Trainingskurse müssen sich ab heute daran halten. Neben dem Personal sind in Sportstätten auch Kunden zum Tragen einer Maske verpflichtet. Nur bei unmittelbarer Sportausübung darf sie abgenommen werden. Wer hobbymäßig Mannschaftssport betreibt, für den gilt das Personenlimit nicht, wenn mehr Teilnehmer für das Spiel erforderlich sind – wie bei Fußball, Basketball oder Eishockey. Der Profi-Bereich ist ausgenommen.

Strafen

Bei Nicht-Einhaltung drohen empfindliche Strafen, Wer das Zehn-Personen-Limit in Innenräumen übergeht, muss nach Anzeige mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro rechnen. Teurer wird es in der Gastronomie. Wenn Gäste länger als ein Uhr Früh bleiben, werden bis zu 3.600 Euro fällig. Wirte, die die Vorgaben ignorieren, müssen bis zu 30.000 Euro zahlen.