Seit Ausbruch von Corona ist die Polizei rund 50.000 Mal ausgerückt, um die Einhaltung der Quarantäne-Bestimmungen zu überwachen. Wenn jemand im Verdacht steht, mit dem Virus infiziert zu sein und die Abklärung noch nicht abgeschlossen, oder  an Corona erkrankt ist, aber nicht ins Krankenhaus muss, kann die Behörde einen solchen Hausarrest per Bescheid verfügen. Verstöße sind verständlicherweise strafbar.

Tirol als Spitzenreiter

Wie jetzt bekannt wurde, musste die Polizei in 265 Fällen Anzeige erstatten, weil die erkrankte oder infizierte Person nicht zu Hause anzutreffen war oder gegen die Auflagen verstoßen hat. Der Kleinen Zeitung liegen auch die regionalen Zahlen vor. Spitzenreiter ist Tirol (70 Verstöße), gefolgt von Niederösterreich (49), Oberösterreich (42), Kärnten (33), der Steiermark (28), Salzburg (18), Vorarlberg (13), Wien (10) und das Burgenland (2).

Hohe Dunkelziffer

Im Innenministerium heißt es, man könne davon ausgehen, dass die Dunkelziffer ungleich höher sei. Warum die Bundeshauptstadt nur zehn Verstöße aufweist, wird damit nicht mit dem vorbildhaften Verhalten der Betroffenen, sondern eher mit weniger rigorosen Kontrollen erklärt.