Die Regierung gab heute nach dem Ministerrat weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen bekannt. Ab September werden unter bestimmten Voraussetzungen Events im Freien mit bis zu 10.000 und drinnen mit bis zu 5.000 Teilnehmern erlaubt - das betrifft den Sportbereich ebenso wie die Kultur. Schon Anfang Juli fällt etwa die Maskenpflicht für Kellner.

Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verkündeten eine ganze Reihe an Lockerungen. Aufatmen können sowohl Fußballfans als auch Kulturbegeisterte: So werden, wie bereits teilweise durchgesickert, ab September wieder große Veranstaltungen möglich - im Freien mit bis zu 10.000 Personen, unter Dach mit bis zu 5.000. Das soll etwa für Konzerte gleichermaßen gelten wie fürs Fußballstadion. Voraussetzung: Es muss für die Besucher zugewiesene Sitzplätze geben, auch müssen Abstandsregeln eingehalten werden.

In Sachen public viewing gelten nach wie vor Beschränkungen - außer, es wird über zugewiesene Sitzplätze ein Ausweg gefunden.

Freiwilliges Tracking

Mit der Öffnung verbunden sei ein "freiwilliges Tracking", so Anschober, in Verbindung mit den zugewiesenen Sitzplätzen. Das gelte auch für den Bereich der Veranstaltungen, wo die Gastwirte und Veranstalter aufgefordert seien, ebenfalls auf freiwilliger Basis, Listen der Teilnehmer zu erstellen. Wiederum sei die Eigenverantwortung nun das wichtigste Prinzip. "Alle sind mitverantwortlich", so Anschober. Das Tennisturnier in Belgrad mit den vielen Ansteckungen habe gezeigt, "wie schnell es geht".

Sobald die Zahlen wieder steigen, werde umgehend reagiert, zunächst durchaus auch auf regionaler Ebene. Einen nationalen Shut-down werde es hoffentlich nicht mehr geben müssen. 390 Millionen Euro werden noch einmal in "Containment"-Maßnahmen investiert. Dabei geht es um eine Strategie für eine möglichst schnelle und effiziente Eindämmung bei auftretenden Erkrankungs-Clustern. Anschober: "Da ist jede Stunde wichtig."

Reaktion auf die Explosion der Fälle in der Fleischfabrik in Nordrhein-Westfalen: Für dieses deutsche Bundesland rief Österreich Reisewarnstufe 5 aus - diese galt auch für die Lombardei. Flugverkehr in dieses Bundesland wird es vorerst keinen geben. Von Kontrollen einreisender Bewohner von Nordrhein-Westfalen wird allerdings vorerst noch Abstand genommen. Ab kommender Woche sind dort Sommerferien.

Lockerung im Sport

Neues gab es auch zu den von Sportminister Kogler schon angerissenen Erleichterungen für Mannschafts- und Kontaktsportarten im Freien, aber auch in geschlossenen Räumen ab 1. Juli. Für den Sport gelten ab 1. Juli keine Beschränkungen mehr, auch nicht im Innenraum. Auch die Abstandregeln brauchen also im Sport nicht mehr eingehalten werden. Die Regierung verzichtet auf die bisher üblichen 2-Wochen-Schritte, auch im Sinne einer überschaubaren Regelung.

Allerdings: Vorsicht ist weiterhin geboten. Kogler: "Freiheit braucht auch Verantwortung." Sein "aufrichtiger Appell": "Seid's g'scheit." Das Virus sei nicht auf Sommerurlaub.

Die Maske fällt

Im Gastronomiebereich fällt mit 1. Juli die Maskenpflicht für Kellner, auch kehrt wohl der Salzstreuer auf die Tische zurück. Außerdem wird nach APA-Informationen die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen mit Anfang Juli aufgehoben, womit man etwa auf Hochzeiten wieder unbeschränkt feiern kann.

Für andere Bereiche wiederum wird die Sperrstunde wieder vorverlegt, etwa für Bäckereien, die künftig wieder ab 5 Uhr öffnen dürfen.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Bereich des Öffentlichen Verkehrs, in Taxis, Reisebussen, Flugzeugen, Schiffen, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze, Kongresse, Apotheken, Dienstleistungen, bei denen die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann, sowie Demonstrationen.

Für Nachtlokale und Diskotheken wird noch an den Detailregelungen gearbeitet. Anschober will einen "Weg finden zwischen dem Gebot es Gesundheitsschutzes und dem verständlichen Interesse junger Leute, fortzugehen". Denkbar seien eine Beschränkung beim Einlass oder Vorschriften in Bezug auf die Öffnungszeiten.