Wie geht es mit den Lockerungen weiter?
Mehr als Hundert Gesetze, Erlässe, Verordnungen hat die Bundesregierung seit Ausbruch des Coronavirus vor drei Monaten beschlossen, mit dem heutigen Tag tritt die bereits vierte Lockerungswelle in Kraft. Sogar der Kanzler oder der Gesundheitsminister dürften den Überblick über alle Regelungen verloren haben. Dem Vernehmen nach will die Regierungsspitze heute radikale Vereinfachungen im Kampf gegen die Corona-Überregulierung präsentieren. Die vier Kardinaltugenden der Corona-Prävention, Mund-Nasen-Schutz, Abstandhalten, Handhygiene, Hausverstand, bleiben aufrecht.
Welche Rolle spielt der von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser orchestrierte Vorstoß der Länder, die auf regionale Lockerungen drängen?
Kaisers Vorstoß hat die Debatte ohne Zweifel beflügelt. Die türkis-grüne Koalition steht den Forderungen nach regionalen Lockerungen skeptisch gegenüber – aus zwei Gründen: Einerseits wird – wie in Deutschland – ein Wettlauf der Bundesländer um die geringsten Corona-Auflagen befürchtet, andererseits sieht man gerade im Gesundheitsministerium angesichts der Kleinräumigkeit Österreichs die Gefahr aufkommen, dass mit dem Start der Tourismussaison und der schlagartig erhöhten Mobilität plötzlich Infektionsherde in Regionen auftreten, die seit Wochen coronafrei waren. Kaiser fordert in einem zweiseitigen Papier eine weitgehende Abschaffung der Maskenpflicht in Lokalen, Geschäften, an Schulen, im Sportbereich, in öffentlichen Verkehrsmittel, die Verschiebung der Sperrstunde auf ein Uhr früh, die Ausweitung der Gastro-Obergrenze von vier auf sechs Personen an Tischen sowie die Wiedereinführung von Sportstunden oder des Schwimmunterrichts an Schulen. Man kann davon ausgehen, dass die Regierung einige der in dem Kaiser-Papier enthaltenen Forderungen übernehmen wird.
Welche Lockerungen treten heute in Kraft?
Seit Ostern hat die Regierung im Abstand von 14 Tagen diverse Bereiche geöffnet, es ist dies die vierte Lockerungswelle seit dem Lockdown. Mitte April öffneten die kleinen Geschäfte, Anfang Mai die großen Läden, Mitte Mai die Gastronomie. Heute sind Hotels und Pensionen, Schutzhütten, Campingplätze, Bäder, Kinos und Fitnessstudios an der Reihe.
Wie sieht die Regelung für Hotels aus?
Im Eingangsbereich und bei der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sonst gilt der Mindestabstand, sofern man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Das Personal muss Masken tragen.
Gibt es keine weiteren Vorkehrungen angesichts der Mobilität im Tourismus?
Doch. Heute starten die von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger angekündigten Testungen von Tourismus-Mitarbeitern in fünf ausgewählten Regionen. Den Anfang macht heute die Wachau, morgen öffnet die Drive-in-Teststation am Wörthersee ihre Pforten, nächste Woche folgt die Formel-1-Region Spielberg. Ab 1. Juli sollen wöchentlich 65.000 Personen getestet werden.
Und was ist mit Hochzeiten?
Die ministerielle Verordnung sieht lediglich eine Ausweitung der Gästezahl auf hundert Personen vor – unter Beibehaltung der allgemeinen Corona-Bestimmungen. Die Obergrenze gilt nur für die offizielle Feier am Standesamt, in der Kirche, im Gasthaus, jedoch nicht im privaten Ambiente. Das Brautpaar muss keine Masken in der Kirche tragen, Tanzen ist erlaubt – wenn nicht mit Personen aus demselben Haushalt, dann mit Zwei-Meter-Abstand.