Afghanen und Tschetschenen, die in Österreich Asyl bekommen haben, können nicht mehr darauf zählen, für immer hierbleiben zu können. Während heuer von Jänner bis August noch 477 Asylverfahren für russische Staatsbürger – das sind überwiegend Tschetschenen – begonnen haben, hat das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen mehr als doppelt so viele Verfahren – 1178 – eingeleitet, um Russen in Österreich den Asylstatus wieder zu entziehen.

Am meisten solcher Verfahren, 1.536, wurden gegen Afghanen eingeleitet. In Summe sind heuer bis Ende August 5.547 Aberkennungsverfahren eingeleitet worden – nur rund 400 weniger als im gesamten Jahr 2018, wie eine Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Peschorn an SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr zeigt.

Geht es in diesem Tempo weiter, dürfte die Zahl der Aberkennungsverfahren heuer gegenüber 2018 um mehr als ein Drittel steigen. Damals wurden in Summe rund 6.000 Aberkennungen eingeleitet.

Dieser Anstieg liegt zum einen an amtswegig eingeleiteten Verfahren wie „Asyl auf Zeit“, das 2016 im Schatten der großen Migrationswelle beschlossen worden ist und nun nach und nach Wirkung zeigt. Außerdem werden beispielsweise bei unbegleiteten Minderjährigen, die nur aufgrund ihrer Minderjährigkeit vorläufig Schutz erhalten hatten, Prüfungen eingeleitet, wenn diese volljährig werden.

Zum anderen ist die Zahl der besonderen Gründe gestiegen, aus denen dem Asylgesetz nach Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Wie die – heuer zum ersten Mal geführte – Statistik zeigt, ist der häufigste dieser besonderen Gründe, nach denen ein Aberkennungsverfahren eingeführt wird, die Straffälligkeit eines Flüchtling. In 1.875 Fällen wurde deswegen eine Aufhebung des Schutzstatus eingeleitet, in 981 Fällen, wei der Asylberechtigte in seinen Heimatstaat gereist ist oder dort einen Reisepass beantragt hat. Dieser Fall trat 281 Mal bei Afghanen ein, 210 Mal bei Syrern.

Die Zahl der Verfahren, die so eingeleitet werden, sagt aber wenig darüber aus, wie oft der Asylstatus tatsächlich aberkannt wird – geschweige denn, ob die Betroffenen dann das Land verlassen müssen bzw. abgeschoben werden. Während sich die Zahl der Aberkennungsverfahren im Vorjahr fast vervierfacht hat, wurde nur in 652 Fällen tatsächlich aberkannt – 2018 waren es 325, 2016 124 und 2015 überhaupt nur 82 .