Einmal mehr haben Arbeitnehmervertreter am Mittwoch scharf gegen das geplanten neue Arbeitszeitgesetz protestiert, das ÖVP und FPÖ am Donnerstag im Nationalrat beschließen wollen. Es handle sich um ein "handwerklich schlecht gemachtes Gesetz", kritisierte der Arbeitsrechtsexperte und AK-Wien-Direktor Christoph Klein. Die Gewerkschaft vida schloss sich dem Ruf nach einer Volksabstimmung an.

Das neue Gesetz zum 12-Stunden-Tag werde "schwer lösbare Interpretationsrätsel mit sich bringen", so Klein. In der Praxis werde das geplante Gesetz "vor größte Anwendungsprobleme gestellt werden".

Leitende Angestellte

Grundsätzlich werde der Kreis von Menschen, die keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit haben "beträchtlich aber auch in höchst unklarer Weise ausgedehnt". "Waren bisher nur 'leitende Angestellte' der ersten und zweiten Managementebene vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen, sollen es in Zukunft auch Arbeitnehmer mit 'maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis' sein, deren Arbeitszeit aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird", kritisiert der Arbeitnehmervertreter.

Für Mitarbeiter vieler Branchen bleibe somit offen, ob ihr arbeitszeitgesetzlicher Schutz ausgehebelt wird oder ob die gesetzliche Pflicht der Arbeitszeitaufzeichnung Vorrang habe, gibt Klein in einer Aussendung zu bedenken. Unklarheiten beträfen zum Beispiel IT-Fachleute, Techniker, Wissenschafter, Mitarbeiter in Kreativbranchen, Journalisten, Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen und viele mehr.

All-In-Verträge

Die gleiche unabsehbar große Gruppe relativ selbstständig agierender Arbeitnehmer könne nach dem Gesetzestext auch dann aus dem Arbeitszeitgesetz hinaus fallen, wenn sie ihre Arbeitszeit "hinsichtlich Lage und Dauer selbst festlegen können". Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der GPA-djp warnte auch vor großen Rechtsunsicherheiten bei All-In-Verträgen.

Zuschläge bei Gleitzeit

Unklarheiten bleiben laut Klein auch bezogen auf ein zuschlagsfreies Arbeiten bis zu 12 Stunden täglich bei Gleitzeit, das künftig möglich sein soll, wenn "die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann".

Auslaufende Betriebsvereinbarungen

"Rechtstechnisch teils misslungen" sei auch das Aufrechterhalten von bestehenden Betriebsvereinbarungen durch den Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ, die das Mitspracherecht von Betriebsräten beschneiden wollten. Höchst strittig sei hierbei, ob nach Kündigung und damit Erlöschen der Betriebsvereinbarung die Ansprüche auf Zuschläge Inhalt der Einzelverträge geworden sind und in dieser anderen Rechtsform weiter gelten, so Klein.

Für nach Kündigung der Betriebsvereinbarung neu eingestellte Arbeitnehmer bestehe sicher kein Anspruch auf die Zuschläge, aber früher Beschäftigte könnten sich mit völlig ungewissem Ausgang an die Gerichte wenden.

Kontrolle nur bei Angestellten?

"Nebenwirkungen" ortet Klein auch im sozialversicherungsrechtlichen Teil des geplanten neuen Gesetzes. Es gehe um das neue Kontrollwerkzeug, mit dem die Sozialversicherungsträger unter anderem missbräuchliche Medikamentenverschreibungen und missbräuchliche E-Card-Verwendung besser verfolgen können sollen. "Es wird wohl niemand davon ausgehen, dass ein Missbrauch von Krankenversicherungsleistungen ausschließlich bei Arbeitern und Angestellten, nicht aber bei anderen Versichertengruppen (Bauern, Selbständigen, ...) vorkommen kann. Die Kontrollregelung ist nach dem derzeitigen Entwurf aber ausschließlich für die ASVG-Versicherten vorgesehen", kritisiert der Fachmann der Arbeiterkammer (AK).

Volksabstimmung

Eine Volksabstimmung über den 12-Stunden-Arbeitstag und die 60-Stunden-Woche, die die SPÖ morgen im Nationalrat beantragen wird, forderte am Mittwoch auch vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung ein. "Die Regierung kann nicht einfach über 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen drüberfahren, indem sie unter Missachtung der Sozialpartnerschaft durch verlängerte Arbeitszeiten in das Privat- und Familienleben der Menschen eingreift, ihre Gesundheit gefährdet, ihnen Teile der Löhne raubt und als "Kollateralschaden" gleich noch die Demontage der Selbst- und Mitbestimmungsrechte aller ArbeitnehmerInnen in Kauf nimmt", ist Hebenstreit empört.

Da davon auszugehen ist, dass die Regierungsparteien eine Volksabstimmung ablehnen werden, will die SPÖ ja mit zivilgesellschaftlichen Partnern ein Volksbegehren starten. FPÖ-Vizechef Norbert Hofer hoffte am Mittwoch auf eine solche, denn er rechnet mit einer Zustimmung zu einem leichteren 12-Stunden-Tag und einer leichteren 60-Stunden-Woche im Sinne einer Flexibilisierung.

Dazu sagte SPÖ-Chef Christian Kern der APA: "Wenn es Minister Hofer mit seinem Bekenntnis zur direkten Demokratie ernst meint und das nicht nur eines der üblichen Ablenkungsmanöver ist, dann soll er als Vizeparteiobmann sicherstellen, dass die FPÖ morgen im Nationalrat für eine Volksabstimmung stimmt."