Die ÖVP-FPÖ-Koalition von Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache haben sich auf eine Arbeitszeitflexibilisierung geeinigt. Noch heute wird ein Initiativantrag dem zuständigen Ausschuss zugewiesen, vor dem Sommer soll das Gesetz beschlossen werden, am 1. Jänner 2019 soll die Regelung das Licht der Welt erblicken. Die Regierung hat sich nach eigenen Aussagen am Vorschlag der Sozialpartner vom Juni 2017 und an Christian Kerns Plan A orientiert.

Grünes Licht für Vier-Tages-Woche

Dass es sich um eine heikle Materie handelt, erkennt man an der Kommunikation: Es sind die beiden Klubobleute August Wöginger und Walter Rosenkranz, die das Projekt gestern formalisiert haben, nicht die beiden Parteichefs. Die Koalitionspartner sprechen in einer ersten Reaktion von einer "Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten." Künftig sei "mehr Freiheit und Freizeit für Pendler und Familien", eine "bessere Vereinbarung von Familie und Beruf" möglich. "Wir schaffen so die Möglichkeit zu einem verlängerten Wochenende und einer Vier-Tages Woche." 

Ein spezieller Fokus wurde in den Gesprächen auf die gesetzliche Ermöglichung der 4-Tage-Woche gelegt. Aus Verhandlungskreisen war zu hören, dass die FPÖ drauf gedrängt habe, den Sozialpartner-Vorschlägen aus dem Vorjahr - eine endgültige Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern scheiterte damals an Detailfragen - nur in abgemilderter und arbeitnehmerfreundlicherer Form zuzustimmen. 

Der 8-Stunden-Tag bleibt als gesetzliche Normalarbeitszeit bestehen.

Zu den Details

  • Der 8 Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit bleibt gesichert und unberührt, die 4-Tage Woche wird gesetzlich ermöglicht.

  • Darüber hinaus wird es künftig möglich sein, freiwillig länger - nämlich bis zu 12 Stunden pro Tag oder maximal 60 Stunden pro Woche - zu arbeiten.

  • Alle bestehenden Überstundenzuschläge und Regelungen bleiben gesichert, das heißt die Beibehaltung der gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit sowie kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit. Der 8 Stunden-Tag und die 40 Stunden-Woche sind die Regel.

  • Die geplante Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden wird eingeschränkt: Es gibt laut Unterlagen ein Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen für jeden Arbeitnehmer (zB Kinderbetreuungspflichten).

  • Der Initiativantrag sieht eine Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime, vor.

  • Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag (Zeit oder Geld je nach Vereinbarung) vergütet.

  • Ausnahmemöglichkeit von der Wochenend- und Feiertagsruhe sind maximal vier Mal im Jahr möglich (nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden, wie im Sozialpartner-Papier vorgesehen)

  • Mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum sind zu  ermöglichen