Bis spätestens heute, Montag, 24.00 Uhr müssen die für die Nationalratswahl kandidierenden Parteien, sofern sie an der Verteilung der Restmandate im dritten Ermittlungsverfahren teilnehmen wollen, einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht der Spitzenkandidat.

Die endgültigen Bundeslisten werden am Donnerstag, nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde, veröffentlicht. Bis dahin hat die Bundeswahlbehörde die Möglichkeit, die Kandidaturen doch nicht zuzulassen oder die Landeswahlbehörde zu korrigieren.