Die Zukunft des unter Denkmalschutz stehenden Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn ist nach wie vor völlig offen. Zwar hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Wochenende erklärt, er könne sich nach einer Enteignung des Gebäudes einen Abriss vorstellen. Doch aus Sicht des Denkmalschutzes ist das grundsätzlich nicht so ohne weiters möglich.

Die Präsidentin des Bundesdenkmalamtes Barbara Neubauer erklärte am Montag gegenüber der APA, dass "es aktuell sicher nicht gehen wird". Um ein geschütztes Objekt schleifen zu können, müsse ein Verfahren zur Entlassung aus dem Denkmalschutz durchgeführt werden. Ob dies auch nach einer Enteignung von Hitlers Geburtshaus geschehen müsse, kann Neubauer aus derzeitiger Sicht nicht beantworten. Denn noch befinde sich das entsprechende Gesetz in Begutachtung, dessen Inhalt sie nicht kenne.

Außerdem soll Ende des Monats eine Historikerkommission erstmals über die weitere Vorgehensweise beraten. Was mit dem Haus tatsächlich geschieht, wenn es Staatseigentum wird, ist laut Innenministerium damit noch offen. Sobotkas Äußerung, der ein Schleifen als "sauberste Lösung" bezeichnet hatte, sei lediglich dessen "private Meinung", betonte eine Sprecherin des Ministers.

Seit 1972 ist das Haus an das Innenministerium vermietet, derzeit steht es leer. Das Ministerium wolle verhindern, dass das Haus zu einer Pilger- oder Gedenkstätte für Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut wird. "Um dem vorzubeugen und es endlich aus der Welt zu schaffen, ist es notwendig, dieses Haus zu enteignen", meinte der Innenminister. Vorab waren Nutzungsmöglichkeiten und Kaufoptionen mit der Eigentümerin gescheitert.