Im Nationalrat stehen in der kommendne Woche einige wichtige Beschlüsse und Themen an. Ein Überblick.

Studienförderung. Erleichterungen für ältere Studenten soll eine Novelle zum Studienförderungsgesetz bringen. Beihilfenbezieher im Alter von über 27 Jahren sollen ab Herbst einen monatlichen Zuschlag von 30 Euro erhalten. Zusätzlich profitieren sollen jene Beihilfenbezieher in dieser Altersgruppe, die noch bei ihren Eltern wohnen. Diese werden in den Genuss der sogenannten "erhöhten Studienbeihilfe" kommen - dies ist derzeit nur Studenten vorbehalten, die als "auswärtige" Studenten am Studienort wohnen, also eine weite Fahrzeit zwischen Elternwohnsitz und dem Studienort haben. Statt maximal 475 Euro monatlich gäbe es für sie dann die höchstmögliche Beihilfe von 679 Euro.

Weitere Änderungen: Die Rückzahlung von Studienbeihilfen wird großzügiger gehandhabt, indem eine weitere Möglichkeit zur Nachsicht von dieser Rückerstattung wegen mangelnden Studienerfolgs eingeführt wird. Außerdem wird das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres beihilfenrechtlich dem Präsenz-und Zivildienst gleichgestellt. Darüber hinaus gibt es künftig einen Rechtsanspruch auf die sogenannten Studienabschluss-Stipendien.

Kindergeld-Reform. Der Nationalrat flexibilisiert das Kindergeld. Während die einkommensabhängige Variante bestehen bleibt, werden die vier Pauschalmodelle zu einem Kindergeld-Konto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund 12 und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.449 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld. Ausbezahlt wird monatlich, ein einmaliger Wechsel der Bezugsdauer ist möglich. Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man ein Mal bis zu 31 Tage parallel Kindergeld bezieht. Für Alleinerzieher wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht

Neu ist auch die Möglichkeit, "Familienzeit" in Anspruch zu nehmen. Bei diesem "Papa-Monat" können Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Es besteht voller Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung, einen Rechtsanspruch und einen besonderen Kündigungsschutz gibt es aber nicht.

Gelten wird die Reform für Geburten ab März kommenden Jahres.

Bildungsabschlüsse. Ausländische Bildungsabschlüsse sollen leichter bzw. schneller anerkannt werden. Dazu sollen einige verfahrensrechtliche Verbesserungen führen. Etabliert werden etwa neue Bewertungsverfahren hinsichtlich des Niveaus von Lehr-, Schul- und Hochschulabschlüssen. Ferner wird eine einheitliche Frist von vier Monaten zur Abwicklung des Verfahrens bezüglich im Ausland erworbener Abschlüsse durch die Behörde und eine verpflichtende Festlegung von notwendigen Nachqualifizierungsmaßnahmen festgelegt. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen den Zugang zu Anerkennungsverfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können.

Jugendbeschäftigung. Der Bericht über Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung weist Österreich in diesem Bereich einen Spitzenplatz im europäischen Vergleich zu und unterstreicht dabei vor allem die Bedeutung der dualen Ausbildung. Als Wermutstropfen wird allerdings der Umstand verbucht, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich seit 2011 kontinuierlich leicht ansteigt, während sie EU-weit seit 2013 sinkt. Handlungsbedarf ortet das Wirtschaftsministerium insbesondere bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Vermessung. Grenzstreitigkeiten sollen künftig rascher gelöst werden. Mit der Novelle zum Vermessungsgesetz wird die Festlegung von Grundstücken im Grenzkataster vereinfacht. Bisher wurden alle Eigentümer, deren Zustimmung zu einem Grenzverlauf vom Planverfasser nicht beigebracht werden konnte, vom Vermessungsamt verständigt und konnten Einwendungen erheben. Zur Klärung des Grenzverlaufes musste extra ein neues Verfahren beim Vermessungsamt beantragt werden. Künftig werden die Vermessungsergebnisse des Planverfassers vom Vermessungsamt übernommen, um das Verfahren direkt weiterzuführen.