Die ÖBB verweisen in einer Reaktion auf den Rechnungshof-Bericht zu den Eisenbahner-Pensionen darauf, dass die Gesamtzahl der Pensionierungen vom Spitzenwert aus dem Jahr 2006 mit 2971 Pensionierungen um über 80 Prozent auf 509 Pensionierungen im Jahr 2014 gesenkt wurde.

Durch die Abschaffung der "Organisatorischen Pensionierung", den sogenannten "Frühpensionierungen", im Jahr 2012 seien der Republik seitdem keine weiteren Kosten entstanden. Zwischen 2004 und 2011 wurden insgesamt 8552 Mitarbeiter nach dieser Bestimmung in den Ruhestand versetzt. Der Spitzenwert 2006 betrug 1921 Pensionierungen.

ÖBB beharren auf getrennten Betrachtungen

Die ÖBB halten auch fest, dass "definitiv Gestellte" und damit unkündbare Eisenbahner, seit dem Jahr 2000 über eine Milliarde Euro an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen einbezahlt haben, ohne dass dem eine Gegenleistung gegenüber steht.

Zum vom Rechnungshof kritisierten niedrigen Durchschnittsalter bei den Ruhestandsversetzungen weisen die ÖBB darauf hin, dass nur eine getrennte Betrachtung der einzelnen Pensionierungsarten (Krankheit, Alter) sinnvoll sei. Die Bundesbahn habe im Jahr 2014 das altersbedingte Pensionsantrittsalter weiter gesteigert. Mit 59 Jahren vier Monaten (2013: 59 Jahre) sei man nicht so weit entfernt vom ASVG-Pensionsantrittsalter, das im vergangenen Jahr bei 61 Jahren zwei Monaten lag.

Die Gesamtzahl der Pensionierungen sei im Jahresvergleich um knapp 11 Prozent von 572 (2013) auf 509 (2014) gesunken. Waren 2013 noch 531 krankheitsbedingte Pensionierungen zu verzeichnen, sind es 2014 mit 410 über 20 Prozent weniger. Die altersbedingten Pensionierungen haben sich hingegen von 41 (2013) auf 99 (2014) mehr als verdoppelt, so die ÖBB am Mittwoch in einer Aussendung.

Krankheitsbedingt: Antrittsalter erhöht

Auch bei den krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen konnte das Antrittsalter 2014 um sieben Monate auf 52,9 Jahre erhöht werden. 2013 sei das Unternehmen mit 52,2 Jahren beim krankheitsbedingten Antrittsalter über dem ASVG mit 51,6 Jahren gelegen.

Der Rechnungshof hebe auch die seitens der ÖBB bereits eingeleiteten Maßnahmen betreffend "Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bediensteten" positiv hervor und gehe davon aus, dass "diese Maßnahmen eine Erhöhung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters - bei krankheitsbedingten Pensionierungen - mit sich bringen werden".

Die RH-Empfehlung an den ÖBB Konzern, wonach "das Projekt der altersgerechten Teilzeitarbeit einer jährlichen Evaluierung unterzogen werden soll, um eine allfällig erforderliche Weiterentwicklung rechtzeitig durchführen zu können", wollen die ÖBB umsetzen.