Nach der formalen ersten Sitzung des Hypo-Untersuchungsausschusses, die nur rund eine Viertelstunde gedauert hat, haben die Abgeordneten Donnerstagvormittag im Rahmen einer Fraktionsführer-Sitzung begonnen, den weiteren Zeitplan zu besprechen. Eine Entscheidung, etwa wie oft der U-Ausschuss tagen wird, gab es noch nicht.

Neben dem Thema Redezeiten ging es bei der nicht medienöffentlichen Besprechung vor allem darum, an wie vielen Tagen im Jahr der Ausschuss tagen soll. Dabei wurde es zeitweise etwas lauter, haben die Parteien doch unterschiedliche Vorstellungen. Die Bandbreite reicht nach Angaben mehrerer Abgeordneter von ungefähr 50 über 80 bis zu 100 Sitzungstagen im Jahr.

Der Grüne Fraktionsführer Werner Kogler plädiert wenig verwunderlich für rund 100 Tage, wie er der APA sagte. 50 Tage seien quasi gerade einmal die gesetzliche Untergrenze, sollen demnach doch "nach Möglichkeit" mindestens vier Sitzungen pro Monat stattfinden. Der letzte U-Ausschuss zum Thema Korruption - er gilt als einer der umfangreichsten - hat übrigens in rund einem Jahr 53 Mal getagt. Team Stronach-Mandatar Robert Lugar hält zwar 100 Tage für unrealistisch, will aber auch so viele wie möglich. Den NEOS reichen 50 Tage ebenfalls nicht.

Zusammensetzen

"Man sieht klar die unterschiedlichen Interessenslagen" von Opposition und Regierungsparteien, meinte NEOS-Abgeordneter Rainer Hable. Als wirklich tragisch werden die Unstimmigkeiten derzeit aber auf beiden Seiten nicht bewertet. Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sollen nun einmal die Referenten Vorschläge erarbeiten. In einigen Tagen wollen sich die Fraktionsführer dann wieder zusammensetzen.

Die inhaltliche Arbeit beginnt erst, wenn Akten zur Hypo im Hohen Haus eingelangt sind - erste Aktenanforderungen sind ja bereits auf dem Weg zu den Adressaten, darunter die Ministerien, die Nationalbank und der Rechnungshof. Innerhalb von vier Wochen müssen die Unterlagen geliefert werden. Die Zeugenbefragungen sollen nach Ostern starten.

Wenn es darum geht, welche Auskunftspersonen im Hohen Haus antanzen müssen, wird es wohl wieder ein paar Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen geben. Das ist aber bei diesem U-Ausschuss nicht so schlimm, ist er doch der erste nach den neuen Verfahrensregeln. Und die erlauben es der Opposition nicht nur, selbst ein solches Untersuchungsgremium einzusetzen, sondern auch ohne Regierungsparteien Akten anzufordern und Zeugen zu laden.

In der Früh hatte die konstituierende Sitzung des ersten von der Opposition eingesetzten U-Ausschusses stattgefunden. Die war mit einer Viertelstunde recht kurz, es ging überwiegend darum, Formalitäten zu klären. So wurden etwa die Schriftführer gewählt und mit den Abgeordneten Harald Troch (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) auch Vorsitz-Stellvertreter bestimmt. Mit den neuen U-Ausschuss-Regeln liegt der Vorsitz aber eigentlich bei Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) beziehungsweise ihren Amtskollegen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).

Man habe nun den Start gelegt, erklärte Bures nach der konstituierenden Sitzung. Die Bevölkerung habe großes Interesse zu erfahren, wo welche Verantwortlichkeiten liegen. Der U-Ausschuss sei kein Polittribunal, sondern es gehe um Aufklärung, betonte sie. Walter Pilgermaier - er bekleidet die neue Funktion des Verfahrenrichters - versicherte einmal mehr, als Unabhängiger auf die rechtsstaatliche Qualität bei der Aufklärung achten zu wollen.