Viele EU-Staaten haben Listen sicherer Herkunftsländer erstellt, bei deren Staatsbürgern beschleunigte Asylverfahren zum Einsatz kommen dürfen. Jetzt schafft ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hier strengere Regeln – zumindest bis die neue Asylverfahrensverordnung in Kraft tritt. Walter Obwexer, EU-Rechtsexperte an der Uni Innsbruck, über die Auswirkungen für Österreich und die EU.
EuGH zu sicheren Drittstaaten
EU-Rechtsexperte: „Mehr Arbeit, aber kein Paradigmenwechsel“
Interview.
Bei Asylwerbern aus als sicher geltenden Staaten führen viele EU-Staaten beschleunigte Asylverfahren durch. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gelten dafür strengere Regeln.
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