Die diplomatische Immunität der OPEC, die ihren Amtssitz in Wien hat, wird demnächst etwas eingeschränkt. Erstens muss der juristische Arbeitnehmerschutz nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs angepasst werden, zweitens wird in einem Aufwaschen aber auch neu geregelt, dass die Organisation erdölexportierender Länder nach Autounfällen Schadenersatz leisten muss.

Notwendig gemacht hatte die Änderung des OPEC-Amtssitzabkommens, die bei der nächsten Plenarsitzung des Nationalrats beschlossen werden soll, ein höchstgerichtliches Erkenntnis im September 2022. Der VfGH erklärte damals das Abkommen für verfassungswidrig, da im Fall arbeitsrechtlicher Streitigkeiten den Beschäftigten der OPEC der Zugang zu österreichischen Gerichten aufgrund der Immunität verwehrt ist.

OPEC hat bereits reagiert

Der Verfassungsgerichtshof sah dies als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang hat. Für eine Reparatur des Amtssitzabkommens wurde eine Frist von zwei Jahren eingeräumt, die beinahe ausgereizt wurde.

Die OPEC wird nunmehr dazu verpflichtet, einen internen Rechtsschutzmechanismus für arbeitsrechtliche Streitigkeiten einzuführen. Aus dem Protokoll des außenpolitischen Ausschusses geht hervor, dass der Verwaltungsrat der OPEC bereits unmittelbar vor dem Erkenntnis des VfGH einen solchen Mechanismus eingerichtet hat. Die legistische Anpassung im OPEC-Amtssitzabkommen folgt nun mit etwas Verspätung, allerdings wird damit gleich eine weitere Baustelle erledigt.

Wie in neueren Abkommen mit internationalen Organisationen wird nun auch im Vertrag mit der OPEC festgehalten, dass sie im Falle zivilrechtlicher Klagen auf Schadenersatz bei Unfällen mit „in ihrem Auftrag betriebenen Kraftfahrzeugen“ keine Immunität vor der Gerichtsbarkeit genießt.