Österreichs Defizit ist im Vorjahr – erstmals seit der Pandemie – wieder unter die Maastricht-Grenze von drei Prozent geschlüpft. Das ergibt die Berechnung der öffentlichen Finanzen durch die Statistik Austria, die sämtliche staatlichen Ebenen sowie ausgelagerte Bereiche wie die ÖBB inkludiert. Der Schuldenstand hat sich 2023 um 20,4 Milliarden Euro auf 371,1 Milliarden Euro erhöht.

Das Wachstum der gesamten Staatsausgaben hat sich im Vorjahr allerdings weniger dynamisch entwickelt als jenes der Einnahmen. Die Ausgaben stiegen um 5 Prozent (oder 11,9 Milliarden Euro), die Einnahmen dagegen um 6,2 Prozent (oder 13,9 Milliarden Euro). Die Schuldenquote, also das Verhältnis der Staatsschulden zur nominellen Wirtschaftsleistung, ging aufgrund der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 78,4 auf 77,8 Prozent zurück. Die Staatsschulden liegen noch weit über dem Maastricht-Ziel.

Schulden bei Gemeinden steigen

Ein genauerer Blick offenbart eine unterschiedliche Dynamik der Gebietskörperschaften. Gemessen am BIP verzeichnete der Bundessektor (inklusive aller Auslagerungen) sogar einen Rückgang des Schuldenstandes von 68,5 auf 67,7 Prozent, der Landessektor blieb konstant (5,4 Prozent), während es bei den Gemeinden und der Sozialversicherung einen kleinen Anstieg um 0,1 Prozentpunkte gab.

Einen starken Anstieg bei den Ausgaben von 8,7 Prozent wies der Personalaufwand aus durch die im Vorjahr bereits relativ hohen Gehaltsabschlüsse. Für das laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, während bei den Staatseinnahmen durch die geringere Inflation und die schwächere Wirtschaftsentwicklung nicht mehr mit einer so deutlichen Steigerung gerechnet werden kann.

Bund gab weniger Geld aus als geplant

Rein auf Bundesebene liegt der Budgetvollzug für 2023 des Finanzministeriums auch bereits vor. Das Defizit fiel geringer als erwartet aus. Statt geplanter 17,1 Milliarden Euro gab der Bund um 8 Milliarden Euro mehr aus, als er einnahm. Deutliche Mehrausgaben gab es im Gesundheitsressort aufgrund von Nachzahlungen gemäß Epidemiegesetz in der Höhe von rund einer Milliarde Euro, speziell wegen Verdienstentgängen. Die Ansprüche rühren aus früheren Jahren.

Deutlich weniger als budgetiert, nämlich um gleich 40 Prozent weniger, gab das Wirtschaftsministerium aus. Laut Auskunft des Finanzministeriums sind die Gründe dafür einerseits Projektverzögerungen im Bereich der Wirtschaftsforschung sowie Projektverzögerungen, andererseits hat man für die Investitionsprämie weniger Geld benötigt (1,1 statt 2,2 Milliarden Euro). Außerdem wurde für Energiekostenförderungen weniger gebraucht.