Die Neos wollen von der Bundesregierung Antworten zu den Ermittlungen im Zuge des Todesfalls des ehemaligen Justiz-Sektionsleiters Christian Pilnacek. Vergangene Woche hatte erst das Online-Medium „Zackzack“ von Ungereimtheiten berichtet, am Montag dann die Untersuchungskommission des Justizministeriums um den Antikorruptionsexperten Martin Kreutner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper unter anderem wissen, wann er vom Ableben Pilnaceks informiert worden ist und wann welche Behörde in seiner Zuständigkeit welche Maßnahme getroffen hat. Auch welche Sicherstellungen erfolgt sind, will Krisper wissen, beziehungsweise auf welcher rechtlichen Basis diese erfolgten. „Zackzack“ berichtete, dass Kriminalbeamte das Handy Pilnaceks von dessen Lebensgefährtin erbeten hätten, dieses auch übergeben wurde und später dann der (getrennt lebenden) Ehefrau zurückgebracht wurde.

Kommission erhielt viele Informationen

Eine zweite Anfrage richtete sich an Alma Zadić (Grüne). Von der Justizministerin will Krisper erfahren, welche Sicherstellungsmaßnahmen welche Staatsanwaltschaft in Bezug auf das Eigentum des Verstorbenen setzte und ob eine Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in der Causa abgesehen habe und, wenn ja, warum. Beide Anfragen zielen auch darauf ab, detailliert die Geschehnisse am Todestag Pilnaceks aus Sicht der jeweiligen Behörden darzulegen.

Unabhängig von der parlamentarischen Behandlung wird die Staatsanwaltschaft das behördliche Vorgehen prüfen. Die von Zadić eingesetzte Untersuchungskommission mit Kreutner an der Spitze geht zwar grundsätzlich der Frage nach möglichen Interventionen in Strafverfahren an und durch Pilnacek nach, wurde aber ihrerseits mit Informationen zu Ermittlungshandlungen nach dessen Tod überhäuft.

Da die Kommission diese Informationen selbst nicht auswerten könne, so deren Leiter Martin Kreutner zur Kleinen Zeitung, sei die Kommission ihrer Anzeigenpflicht nach dem Offizialprinzip nachgekommen. „Wir können das nicht klären.“ Die WKStA hat die Causa, wie der „Kurier“ berichtet, übrigens an die Staatsanwaltschaft Krems abgegeben.