Wer kein Aufenthaltsrecht in Österreich hat, der wird per Anordnung außer Landes gebracht. Bei jenen, bei denen Verdacht besteht, dass sie untertauchen und sich der Außerlandesbringung entziehen könnten, kann per Bescheid eine Schubhaft verhängt werden. Doch bei diesem Vorgehen kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Personen zu Unrecht oder über einen zu langen Zeitraum in Schubhaft landen oder deren Abschiebung schlicht nicht durchführbar ist. Ihnen muss die Republik Haftentschädigung zahlen.

Mehrere Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper zeigen: Seit vier Jahren steigen die Kosten für diese Entschädigungszahlungen. Während 2020 148.711,76 Euro ausgezahlt wurden, waren es allein im Vorjahr 185.819,22 Euro. Binnen vier Jahren entstanden dem Staat damit Kosten von mehr als 600.000 Euro. „Durch rechtswidrige Schubhaft werden also nicht nur Menschenrechte verletzt, sondern auch Steuergelder verprasst“, erklärt Krisper. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dürfe hier nicht länger wegschauen. „Schubhaft darf nur verhängt werden, wenn auch klar ist, dass dadurch nicht gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen wird.“

Zwischen 70 und 80 Fälle pro Jahr

Im Innenministerium verweist man auf Nachfrage darauf, dass sich die Antragszahlen für eine Entschädigung in den vergangenen Jahren kaum verändert haben. Laut Anfragebeantwortung wurden 2020 80 Fälle verzeichnet, im Folgejahr waren es 75, 2022 gingen 79 Fälle ein und im Vorjahr waren es 74. Zudem werde das Geld oft Jahre später ausbezahlt, die Höhe hänge auch von den jeweiligen Fällen und den Verhandlungen der involvierten Verteidiger ab.

Für die Neos ist das kein zufriedenstellender Einwand. In einem Rechtsstaat müsse alles daran gesetzt werden, dass weniger Menschen zu Unrecht eingesperrt werden und keine Unkosten für die Steuerzahlerinnen und -zahler entstehen, heißt es aus der Partei.