Ukrainische Vertriebene haben in Österreich Anspruch auf Pflegegeld. Das hat der Oberste Gerichtshof im August des Vorjahres entschieden. Genehmigt wurde die Sozialleistung aber bisher – Stand 29. November 2022 – nur in 13 Fällen. Diese Zahlen liefert das Sozialministerium von Johannes Rauch in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper und Fiona Fiedler an Johannes Rauch (Grüne).

Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurden Anträge auf Pflegegeld von Ukrainerinnen und Ukrainer allesamt abgelehnt, informiert das Gesundheits- und Sozialministerium, insgesamt waren bis zu diesem Zeitpunkt 339 Anträge gestellt worden.

Großteil der Anträge noch in Bearbeitung

Seit der Entscheidung des Höchstgerichts haben bis zum Stichtag 327 ukrainische Vertriebene um Pflegegeld angesucht. 13 Anträge wurden bewilligt, vier abgelehnt, eine betroffene Person ist in der Zwischenzeit verstorben. Der Rest der Anträge sei Ende November noch in Bearbeitung gewesen, geht aus den Antworten des Ministeriums hervor.

Insgesamt waren im Herbst des Vorjahres rund 70.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich polizeilich gemeldet. Anhand vorliegender Daten schätzt das Sozialministerium, dass bei rund 1000 von ihnen Pflegebedarf bestehen dürfte.

Neos-Gesundheitssprecherin Fiedler fordert nun mehr Tempo vom Gesundheitsministerium. „Gerade bei jenen, die vor dem OGH-Urteil eine Ablehnung bekommen haben, wäre eine Verfahrensbeschleunigung dringend nötig“, heißt es zur Kleinen Zeitung. Kritik übt auch Asylsprecherin Krisper. „Es ist inakzeptabel, dass Kriegsflüchtlinge selbst nach einem Gerichtsurteil derart hingehalten werden.“