2.572.700 Schweine wurden zuletzt in Österreich gehalten. Ein Großteil davon lebt derzeit auf Vollspaltenböden, also auf einem harten Betonuntergrund mit eingelassenen Spalten, über die die Ausscheidungen der Tiere abfließen können. Das dürfte sich in Zukunft ändern – und zwar schneller, als ursprünglich vom Gesetzgeber angepeilt.

Nach langem Ringen zwischen Parteien und Interessensvertretungen einigte man sich 2022 auf ein Verbot von Vollspaltenböden in Neu- und Umbauten ab 2023, ab 2040 sollte auch in bestehenden Ställen die von Tierschutzorganisationen kritisierte Haltungsform der Vergangenheit angehören. Das Land Burgenland legte gegen diese lange Übergangsfrist Beschwerde ein – nun gab ihm der Verfassungsgerichtshof (VfGH) recht. Die Dauer von 17 Jahren sei angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt, so der VfGH, der Tierschutz werde zu wenig berücksichtigt. Bis Juni 2025 muss der Gesetzgeber die Regelung reparieren. Wie viel Zeit die Landwirte schlussendlich für die Umrüstung ihrer Ställe bekommen sollen, ließ das Höchstgericht offen.

Rauch freut sich über VfGH-Entscheidung

„Mein Ziel war immer ein rasches Verbot von Vollspaltenbuchten“, schrieb Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Montag auf X, vormals Twitter. Er sei deshalb „froh“ über die VfGH-Entscheidung. Es brauche eine „sachgerechte Lösung“, gleichzeitig „dürfen wir nicht unser österreichisches Schnitzel gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen“, wird Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) zitiert.

Die Landwirtschaftskammer reagierte zurückhaltend. Es brauche „rechtskonforme, aber gleichzeitig ebenso praktikable Regelungen“. Denn beim Umbau der Ställe müssen nicht bloß Bodenplatten getauscht werden, auch etwa das Güllesystem im Stall muss angepasst werden, erklärt Max Hörmann, Referatsleiter für Veterinärangelegenheiten und Tiergesundheit bei der Landwirtschaftskammer. Dem 2022 beschlossenen Gesetz sei ein „zähes Ringen“ vorangegangen. „Jetzt müssen wir zurück an den Schreibtisch.“

Vierjährige Frist nach Verbot von Legebatterien

Die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken zeigte sich jedenfalls erfreut über die VfGH-Entscheidung. Der Umbau der Ställe sei durchaus aufwendig, betont auch Obmann Martin Balluch. Dennoch hoffe man auf ein deutlich früheres Inkrafttreten des Verbots. „Welche Gesetze haben so lange Übergangsfristen?“, sagt er und verweist auf das 2004 beschlossene Verbot von Legebatterien in der Geflügelhaltung. Damals habe es eine vierjährige Frist für den Umbau der Ställe gegeben.

Unklar ist allerdings, welche Mindeststandards nach dem Aus der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gelten sollen, diese werden bis 2026 im Rahmen eines Forschungsprojektes erarbeitetet, eingebunden sind Tierschutzorganisationen, Wissenschaft und schweinehaltende Betriebe. Hörmann hofft jedenfalls auf ein rasches Ergebnis. Es brauche in der Landwirtschaft „Rechts- und Planungssicherheit“.

Zahl der Schweine geht zurück

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der in Österreich gehaltenen Schweine jedenfalls deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2000 lebten noch 3.302.945 der beliebten Nutztiere in den heimischen Schweineställen. Gründe seien laut Hörmann neben Importen aus dem Ausland und veränderten Essgewohnheiten auch, dass „für die Nachfolgegeneration der Beruf des Schweinebauers nicht der attraktivste ist“. Auch die Toleranz der Bevölkerung für landwirtschaftliche Produktion sei gering. „Man fordert Tierwohl und hätte gerne, dass alles im Freien stattfindet – aber nicht in der eigenen Umgebung.“