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Höchstgericht hebt Gesetz zu Vollspaltenböden auf

Verfassungsgerichtshof: Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.

Immer wieder gibt es Protest gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung
© APA / Christian Gmasz
Immer wieder gibt es Protest gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung
Walter Hämmerle
Leiter Innenpolitik