Die Formalitäten sind noch ausständig, doch die Entscheidung ist gefallen. Johannes Pressl wird Alfred Riedl als Präsident des Gemeindebundes nachfolgen. Er hatte ihn bereits im niederösterreichischen Verband beerbt. Wie die Kleine Zeitung in Erfahrung bringen konnte, haben sich die Landesverbände am Freitag in Wien auf den Bürgermeister von Ardagger bei Amstetten verständigt.

Die Situation ist deshalb pikant, da Riedl noch Präsident ist und sein Amt nur ruhend gestellt hat. Deshalb änderte der Gemeindebund am Freitag extra seine Statuten, damit eine Abwahl des Präsidenten künftig möglich ist. Dies wird nun am 26. Februar der Fall sein, sollte Riedl nicht von selbst vorher zurücklegen, was innerhalb des Gemeindebundes nach wie vor gehofft wird. Riedl wird vorgeworfen, bei einem Grundstücksdeal in seiner Heimatgemeinde dank Umwidmungen finanziell profitiert zu haben.

Keine Gegenkandidatur

So oder so wird Pressl Ende Februar im Vorstand gewählt werden. Bis Weihnachten müssen die Landesverbände ihre Nominierungen einreichen, wobei nur die Präsidenten kandidieren dürfen. Die derzeitige Interimsspitze Andrea Kaufmann (Vorarlberg) und Erwin Dirnberger (Steiermark) wird sich nicht bewerben, auch der zuletzt gegen Riedl angetretene Günther Mitterer aus Salzburg verzichtet. Pressl dürfte daher ohne Gegenkandidat bleiben.

Pressl hat Landschaftsplanung studiert und ist ausgebildeter Unternehmensberater. Er zog 1995 in den Gemeinderat von Ardagger ein, ist seit 2005 Bürgermeister. Bis 2021 war er in der niederösterreichischen Regionalentwicklung tätig und gilt als ein Förderer und Beförderer der Digitalisierung im kommunalen Bereich. Pressl unterhält auch seit Jahren einen eigenen Blog. Er ist innerhalb des Gemeindebundes anerkannt, daher war er von Beginn auch Favorit auf Riedls Nachfolge.

Die neuen Statuten sehen nun vor, dass künftig die Abwahl eines Präsidenten mit Zweidrittelmehrheit möglich ist, wobei auch Quorum im Vorstand mit zwei Dritteln angesetzt wurde. Auch eine Vertretungsregel bei längerer Abwesenheit des Präsidenten wurde beschlossen. Künftig wird es zudem auch statuarisch möglich sein, hybride Sitzungen abzuhalten.

Neben den Statutenänderungen waren bei der Sitzung in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft auch der Finanzausgleich Thema. „Wir wissen, dass immer mehr Gemeinden bei der Budgeterstellung fürs Jahr 2024 an ihre Grenzen kommen. Die Zahl der Kommunen, die ihre Budgets nicht ausgleichen können, wird steigen“, wurden Kaufmann und Dirnberger in einer Aussendung zitiert.